Abgeltungssteuer bei Geschlossenen Fonds
- Die Abgeltungssteuer (25% + KiSt + Soli) betrifft Einkünfte aus
Kapitalvermögen zum Beispiel Zinseinnahmen oder Veräußerungserlöse bei Aktien
- Die Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen sorgt für fast steuerfreie
Ausschüttungen (keine Abgeltungssteuer!)
- Auch Investments, die ein Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) nutzen,
fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Die Besteuerung erfolgt unter der Ausnutzung
von Freibeträgen im Investitionsland
Abgeltungssteuer bei Geschlossenen Fonds
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