Nicht immer läuft bei geschlossenen Beteiligungen alles wie geplant. Das kann negative Folgen haben – es kann sich aber auch positiv auf den Fonds auswirken. Bestes Beispiel hierfür: Der reconcept RE03 Windenergie Finnland. Ursprünglich hatte die Fondsgesellschaft ein Windparkprojekt im finnischen Kaanaa ins Auge gefasst. Weil es aber zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess kam, hat reconcept vorgesorgt und sich kurzfristig für ein Ersatzprojekt aus dem Portfolio entschieden: Für den Windpark Pajukoski. Die richtige Entscheidung, wie sich nun erneut bestätigt, denn auch hinsichtlich der Bauarbeiten läuft es besser als zunächst erwartet: Die Bauarbeiten am Fundament können früher beginnen, wodurch nicht nur ein vorzeitiger Anschluss des Windparks ans Stromnetz möglich wird. Auch die Zinskondition konnte reconcept verbessern und statt 3,65 Prozent nun 2,3 Prozent fixieren.

Aktuell in der Platzierung: der RE06 Windenergie Finnland

Das Beteiligungsangebot reconcept RE03 ist zwar bereits vollplatziert. Für interessierte Anleger besteht jedoch aktuell die Möglichkeit, in den Nachfolgefonds, den RE06 Windenergie Finnland, zu investieren. Auch für diesen Fonds sind Investitionen in Windparks von Mittel- und Südfinnland geplant. Eine der Anlagen befindet sich bereits in der Bauphase. Mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro und einer Laufzeit von lediglich 7,5 Jahren ist das Angebot vor allem auf erfahrene Anleger ausgerichtet, die unternehmerisch orientiert sind und rasche Kapitalrückflüsse erwarten.

Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.