Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im vergangenen Juli müssen neue geschlossene Fonds von einer staatlich genehmigten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet werden. Es hat einige Monate gedauert, doch in den vergangenen Wochen ist die Zahl der KVG-Zulassungen deutlich gestiegen: Neben den Initiatoren Hansainvest und Commerz Real, die jeweils eigene KVGs gegründet haben, können nun auch Hesse Newman und HEH Beteiligungen nach neuem Recht auflegen. Die beiden Häuser haben im vergangenen Jahr gemeinsam die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH gegründet, die im März 2014 genehmigt wurde. Erst kürzlich gaben außerdem Hannover Leasing und die Hahn Gruppe die KVG-Zulassungen bekannt. Mit dem HAHN PRIMUS – Retail Fund wurde im Februar 2014 bereits der erste Fonds für professionelle Investoren aufgelegt. Weitere Investmentprodukte sollen im Jahresverlauf folgen, darunter auch ein Publikumsfonds, der nach Unternehmensangaben für das dritte Quartal 2014 geplant ist. Hannover Leasing hat ebenfalls neue Produkte in der Pipeline. „Das erste KAGB-konforme Beteiligungsangebot werden wir voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 an den Markt bringen“, sagt Marcus Menne, Geschäftsführer von Hannover Leasing.

Erst kürzlich sind die beiden ersten Beteiligungsangebote nach neuem Recht auf den Markt gekommen: der publity Performance Fonds Nr. 7, der sich auf Immobilien aus Bankenverwertung fokussiert, sowie der 20. INP Deutsche Pflege Coesfeld, mit dem Anleger sich an einer Pflegeimmobilie beteiligen können.

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Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.