Die Einzelheiten zur letzten Kürzungsvariante der Einspeisevergütung in Italien stehen nun fest. Demnach soll der Einspeisetarif für die fünf betroffenen Solaranlagen mit jeweils einem Megawatt sowie die Anlage mit 2,4 Megawatt in den nächsten fünf Jahren um etwas mehr als 14 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Niveau abgesenkt werden, gibt der Initiator bekannt. „Ab 2020 soll der Tarif bis zum Ende der geplanten Förderdauer dafür stufenweise ansteigen und am Ende sogar deutlich höher sein als vor der Kürzung, so dass die Förderung über die Gesamtlaufzeit der Anlagen von 20 Jahren insgesamt gleich bliebe“, erklärt Leonidas-Geschäftsführer Max-Robert Hug den Beschluss. Eine monatsgenaue Berechnung soll durch eine entsprechende Formel möglich sein. „Noch keine Neuigkeiten haben wir leider von der Cassa Depositi e Prestiti SpA, die zum Ausgleich für die Förderkürzungen Finanzierungshilfen geben soll. Bei der Bank handelt es sich um ein italienisches Kreditinstitut, das hauptsächlich Vorhaben von öffentlichem Interesse finanziert. Die Bank ist vergleichbar mit der deutschen KfW“, so Hug weiter.

Anleger werden informiert
Bei Leonidas ist man um eine zeitnahe Information der investierten Anleger bemüht und will die Auswirkungen aller drei Kürzungsvarianten für den Solarfonds Leonidas Associates VI. ausrechnen. „Dies wird Anfang November der Fall sein. Denn unsere italienische Kollegin wird Ende Oktober an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die „beste“ Kürzungsvariante diskutiert wird. Dabei geht es unter anderem auch um die Fragestellung, ob es sinnvoll ist, aktiv eine der drei Kürzungs-Alternativen zu wählen oder ob man besser keine der Alternativen ankreuzt und stattdessen die Reduzierung des Einspeisetarifs von acht Prozent automatisch zugeteilt bekommt“, erläutert der Leonidas-Geschäftsführer. „Denn wenn die Klagen gegen die rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung Erfolg haben – wovon so ziemlich alle Rechtsexperten ausgehen – und einen Verstoß gegen die italienische Verfassung und/oder einen Konflikt mit dem Europarecht feststellen, dann könnte die Rechtsposition für diejenigen Betreiber besser sein, die eben keine aktive Entscheidung getroffen haben. In diesem Zusammenhang lassen wir auch gerade von den Anwälten prüfen, ob es Sinn macht, sich einer Klage gegen den italienischen Staat anzuschließen.“