Wie das Emissionshaus Habona mitteilt, kann die Platzierung des Habona Einzelhandelsfonds 04 nun als Alternativer Investmentfonds (AIF) fortgesetzt werden. Die zwischenzeitliche Vertriebspause wurde vom Initiator genutzt, die gesetzlichen Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs umzusetzen und die Struktur des Fonds anzupassen. Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft ist Hansainvest. Die Gesellschaft wurde auch mit dem Portfolio- und Risikomanagement beauftragt. Als externe Verwahrstelle des Fonds ist die renommierte Privatbank Hauck & Aufhäuser zuständig.

Weiterhin attraktive Rahmendaten
Die konzeptionellen Rahmendaten des Einzelhandelsfonds sind durch diese Anpassungen nicht berührt. Während der geplanten fünfjährigen Fondslaufzeit wird mit prognostizierten halbjährlichen Ausschüttungen in Höhe von 6,5 Prozent vor Steuern kalkuliert. Realisiert werden soll dies durch Investition in rentable Einzelhandelsimmobilien mit bonitätsstarken Ankermietern wie z.B. REWE oder Edeka. Alle Mietverträge sind langfristig ausgelegt und betragen zum Teil bis zu 15 Jahre Laufzeit – gehen also über die kurze geplante Fondslaufzeit weit hinaus. Neu ist lediglich, dass das Eigenkapitalvolumen von ursprünglich 25 Millionen auf 40 Millionen Euro erhöht wurde. Der Initiator erwartet, dass basierend auf den bereits platzierten 20 Millionen Euro Anlegergeldern die Platzierung noch bis Jahresmitte 2015 fortgesetzt werden kann. Eine Beteiligung ist ab 10.000 Euro möglich.

Weitere Objektankäufe getätigt
Mittlerweile umfasst das Portfolio des Fonds bundesweit bereits 16 Objekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt fast 50 Millionen Euro. Noch vor dem Jahreswechsel konnten zwei neue Immobilien in Nordrhein-Westfalen und in Bayern erworben werden. Mieter der beiden Gewerbeimmobilien sind REWE und Norma. Damit liege der Investitionsstand aktuell bei ca. 60 Prozent, so das Emissionshaus.

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Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.