Wasserkraft ist nicht nur die älteste Art, erneuerbare Energien zu nutzen, sondern auch die effizienteste. Hinzu kommt, dass Wasserkraft im Vergleich zu Sonne und Wind eine gut berechenbare Energiequelle ist, da sie nur geringen wetterbedingten Schwankungen unterliegt. Aktuell wird ein Sechstel der weltweiten Strommenge aus Wasserkraft erzeugt. Eines der ersten Länder, die auf die natürliche Ressource Wasserkraft gesetzt haben, ist Kanada: Die größten Wasserkraftwerke sind in den 60er- und 70er-Jahren entstanden, die Niagarafälle wurden sogar schon Mitte des 19ten Jahrhunderts zur Stromerzeugung genutzt. Heute ist das nordamerikanische Land der drittgrößte Produzent von Strom aus Wasserkraft weltweit – und das Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. So beträgt die aktuell installierte Wasserkraftleistung 76 Gigawatt (GW), nach Berechnungen der International Energy Agency (IEA) wird sie bis 2019 auf rund 180 GW anwachsen. Besonders reich an noch ungenutzten Ressourcen sind unter anderem die Provinzen Quebec und British Columbia. Die letztgenannte Provinz hat das auf erneuerbare Energien spezialisierte Emissionshaus reconcept nun als Investitionsstandort für das jüngste Beteiligungsangebot – den reconcept RE 04 Wasserkraft Kanada – ausgewählt. Dort soll in verschiedene Wasserkraft-Projekte investieren werden, um ein nach Standorten und Betreibern diversifiziertes Portfolio aufzubauen.

Unternehmerisch orientierte Anleger können sich ab einer Summe von 35.000 CAD zzgl. drei Prozent Ausgabeaufschlag am „reconcept RE 04 Wasserkraft Kanada“ beteiligen. Die angenommenen Auszahlungen liegen bei 5 % p.a. Ab 2016 sollen sie ansteigen auf bis zu 9,50 % p.a. im Jahr 2023. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss liegt bei 177,29 %. Die Fondslaufzeit soll prospektgemäß am 31.12.2023 enden.

Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.