Zwar ist der Markt der Sachwertbeteiligungen inzwischen reguliert, doch es gibt weiterhin Produkte des unregulierten, „grauen“ Kapitalmarkts. Um diese Regelungslücke zu schließen und bestimmte Risiken zu vermeiden, wurde nun ein Entwurf für ein Gesetz zum Kleinanlegerschutz vorgelegt. Darin sind Vorgaben zur Konkretisierung und Erweiterung der Prospektpflicht, ergänzende Angaben zu personellen Verflechtungen der Initiatoren, die Pflicht, auch nach Beendigung des Vertriebs bestimmte Informationen mitzuteilen, die Einführung einer Mindestlaufzeit und die Verschärfung der Rechnungslegungspflichten enthalten. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Produkte wie partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Konkret sieht der Entwurf vor, dass der Gesamtbetrag der erworbenen Anteile für diese Investments 10.000 Euro pro Anleger nicht übersteigen darf. Zudem soll eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Beitritts vorgeschrieben werden. Dem Anleger soll durch bestimmte Hinweise im Prospekt und im Vermögensanlagen-Informationsblatt das generelle Verlustrisiko deutlicher vermittelt werden. Mit diesen Vorschriften reagiert der Gesetzgeber auf Pleiten wie etwa die des Windkraft-Anbieters Prokon. Von der Insolvenz des Unternehmens sind rund 75.000 Genussrechte-Inhaber betroffen – sie alle vertrauten auf die bunten Werbeversprechen und müssen nun mit dem Verlust ihrer Einlage rechnen. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden.