Wie die Gesellschaft mitteilt, plant der TSO-DNL Active Property, LP Investitionen in unterbewertete Gewerbeimmobilien im Südosten der USA. Hierbei sollen entweder Grundstücke erworben und neu bebaut oder bereits bestehende Gewerbeimmobilien umfangreich saniert bzw. umgebaut, operativ betrieben und schließlich veräußert werden. Konkret ist der Erwerb von zunächst drei Immobilien vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein Business Center in Memphis, Tennessee, ein Bürogebäude in North Carolina und ein Self-Storage-Lager in Florida. Die Beteiligungsgesellschaft ist in der Rechtsform einer Limited Partnership nach dem Recht des US-Bundesstaates Georgia organisiert. Kalkuliert wurde mit einer Fondslaufzeit von 6 Jahren. Anleger können sich ab 15.000 US-Dollar beteiligen. Während der Bewirtschaftungsphase sollen die Anleger eine Vorzugsausschüttung von acht Prozent p.a. erhalten.

Bisher alles im Plan
Die ausgezeichneten Marktzugänge von TSO-DNL Invest zahlen sich auch für die Anleger aus. So wurden von November 2006 bis April 2014 von TSO Europe Funds, Inc. vier geschlossene Immobilienfonds (TSO-DNL Fund I, II, III und IV LP) mit einem Eigenkapital von ca. 200 Millionen US-Dollar aufgelegt und platziert. Diese Fonds schütten bisher prospektgemäß 8,0 Prozent p.a. aus erwirtschafteten Erträgen aus. Erste Objektverkäufe haben bereits stattgefunden – nach Angaben des Initiators haben die Anleger ihr investiertes Kapital zuzüglich zweistelliger Renditen von TSO Europe Funds, Inc. ausgezahlt bekommen.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.