Mit der neuen Anlage werden ein Mehrfamilienhaus und ein Supermarkt mit Wärme und Strom versorgt. Das Blockheizkraftwerk ist wie bei den übrigen Fondsobjekten auf die Grundlast der Gebäude ausgelegt, teilt die Fondsgesellschaft mit. Das heißt, dass der Energiebedarf, der grundsätzlich benötigt wird, mit dem Blockheizkraftwerk abgedeckt wird. Die darüber hinaus erforderliche Wärme wird über einen Gaskessel bereitgestellt, der Reststrom aus dem Netz. Der Strombedarf wird damit zu zwei Dritteln aus Kraft-Wärme-Kopplung und zu einem Drittel aus regenerativen Energiequellen erzeugt.

Investoreninformation
Luana Capital hat sich auf den aufstrebenden Nischenmarkt „Blockheizkraftwerke“ spezialisiert. Mit dem Beteiligungsangebot „Luana Blockheizkraftwerke Deutschland 2“ erhalten Privatanleger die Chance, am Betrieb mehrerer, dezentral aufgestellter Anlagen zu partizipieren. Die Eigenkapitaleinwerbung hat nach Angaben des Initiators mittlerweile einen Stand von 65 Prozent erreicht. Weitere Energielieferverträge und damit verbundene Investitionen in Blockheizkraftwerke, so die Gesellschaft, seien parallel in Vorbereitung. Mit einem Engagement unterstützen Anleger den Ausbau der regenerativen Energien und erhalten Aussicht auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 164 Prozent (Prognose). Für Marc Banasiak, Geschäftsführer von Luana Capital, stellt der Fonds eine attraktive Anlagealternative im aktuellen Niedrigzinsumfeld dar: „Durch die unvorhergesehene Senkung der Leitzinsen durch die EZB im Sommer auf 0,15 Prozent werden Sachwerte, wie beispielsweise Blockheizkraftwerke, als Anlagemöglichkeit für Investoren im Vergleich nochmal deutlich attraktiver.“ Das Angebot wurde mit 6,5 Jahren Planlaufzeit konzipiert, die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro.

Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.