Von der Branche und interessierten Anlegern lang erwartet, fiel nun endlich der Startschuss für das erste Beteiligungsangebot nach neuem Recht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, erteilte der „publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ der publity Finanzgruppe als erstem geschlossenen Alternativen Investmentfonds die Zulassung zum Vertrieb an Privatanleger. Der Fonds erfüllt demnach alle Anforderungen des seit dem 22. Juli 2013 geltenden Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Experten gehen davon aus, dass die Zulassung eine Art Initialzündung markieren könnte, die frischen Schwung in den Markt bringt. Denn aufgrund fehlender Vorlagen und herrschenden Unsicherheiten bezüglich der Auslegung des KAGBs wurden seit vergangenem Juli keine dem neuen Gesetz entsprechenden Beteiligungsangebote aufgelegt.

Im Fokus: Immobilien aus Bankenverwertungen
Das Investitionskonzept des neuen publity-Fonds knüpft an vorangegangene Angebote an – im Fokus stehen erneut Immobilien aus Bankenverwertungen. Diese sollen günstig erworben – angestrebt werden Einkaufspreise mindestens zehn Prozent unter Marktwert – und durch geschicktes Asset Management aufgewertet und gewinnbringend verkauft werden. Der Initiator teilt in einer Pressemeldung mit: „Vermietung und Aufbereitung sichern Ertrag und Wertsteigerung. Vermietung und Entwicklung sind jedoch oft nicht Kernkompetenz der verwertenden Banken. In dieser Marktnische des Erwerbs von Immobilien aus Bankenbesitz, die auf Grund notleidender Finanzierungen – nicht notleidender Immobilien – in das Eigentum der finanzierenden Bank übergegangen sind, besitzt publity einen hervorragenden Marktzugang und das Vertrauen der Banken. Dies belegt die Vergangenheitsperformance. Nach Analyse von Jones Lang LaSalle hat sich der Marktanteil von Immobilien aus Bankverwertung seit 2009 mehr als verfünffacht.“ Die Investitionen sollen sich auf gewerblich genutzte Qualitätsimmobilien in Regionen wie Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München konzentrieren.

Mehr Sicherheit, mehr Transparenz
Weiter heißt es in der Unternehmensmeldung: „Durch die zukünftig zwingende Ankaufsbewertung mittels eines qualifizierten externen Gutachters sowie der Durchführung aufwendiger Due Diligence-Prozesse im Vorfeld eines Immobilienerwerbes soll sichergestellt werden, dass ausschließlich werthaltige Immobilien zu adäquaten Preisen entsprechend der Anlagestrategie erworben werden. Im Zusammenspiel mit den sich aus dem KAGB ergebenden weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die designierte Kapitalverwaltungsgesellschaft wird so für den Anleger ein im Vergleich zu dem bislang im Wesentlichen nicht regulierten Kapitalmarkt deutlich erhöhtes Schutzniveau geschaffen.“ Doch nicht nur strengere Kriterien für den Kauf von Immobilien, auch ein erhöhtes Maß an Transparenz sollen den Anlegern zugutekommen. „Alle rechtlichen, technischen und immobilienwirtschaftlichen Ankaufsgutachten sowie Immobilienbewertungen werden extern an unabhängige Sachverständige vergeben“, erklärt Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG. „Die CACEIS Bank sichert als Verwahrstelle die Mittelverwendung, optimiert formal und materiell die Anlegerposition und ist ihrerseits durch einen Sperrvermerk im Grundbuch gesichert. Transaktionen zwischen Fonds untereinander oder mit dem Management sind ausgeschlossen. Damit ist vollständige Transparenz gewährleistet“, betont Olek.

Bitte beachten Sie:
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.