Endlich einmal eine gute Nachricht für deutsche Sparer: Ihre Spareinlagen werden im Falle einer Bankenpleite künftig noch besser geschützt. Am vergangenen Mittwoch brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, mit dem die europäische Richtlinie über Einlagensicherungssysteme umgesetzt werden soll. Mit dieser Richtlinie wird ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen. Kernpunkte des deutschen Gesetzentwurfs: Der Sparer soll im Krisenfall schneller an sein Geld kommen. Künftig hat er Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von sieben statt bisher 20 Arbeitstagen. Außerdem wird die Verjährung der Ansprüche von bislang fünf auf zehn Jahre angehoben. Die Höhe der Ansprüche im Schadensfall soll weiterhin auf 100.000 Euro begrenzt bleiben. Allerdings soll für besonders schutzbedürftige Einlagen ein erhöhter Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro eingeführt werden. Dieser greift beispielsweise bei Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile stammen.

Darüber hinaus wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme verbessert. Sie müssen innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen. Zudem können sich künftig auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände sowie Volks- und Raiffeisenbanken als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. Sie gehörten bislang keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, erläutert zum neuen Gesetzentwurf: „Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher. Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten.“