Der aktuelle A380 ist mittlerweile der fünfte Flugzeugfonds mit dem Traditionsunternehmen Air France als Leasingnehmer. Die renommierte Fluggesellschaft verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Segment der Langstreckenflüge und wird den Airbus für mindestens zehn Jahre übernehmen. Mit dem Beteiligungsangebot DS 140 Flugzeugfonds XIV konzipiert die Dr. Peters Group bereits zum neunten Mal eine Vermögensanlage, die in das derzeit größte Großraumflugzeug der Welt investiert. Seit 2007 hat die Dr. Peters Group eigenen Angaben zufolge 14 Flugzeugfonds konzipiert und managt damit – über Fondsgesellschaften – insgesamt 16 Flugzeuge für namhafte Partner.

Wie das Emissionshaus mitteilt, sind Anleger aufgrund der planmäßigen Übernahme des Flugzeuges bereits ab dem Folgemonat ihrer Einzahlung auszahlungsberechtigt. Den geplanten Auszahlungen in den ersten zwölf Jahren (laut Prognose bis 2024 6,25 Prozent p.a., in 2025 und 2026 15 Prozent p.a.) sollen prognosegemäß keine Steuerbelastungen entgegenstehen. Das Fremdkapital soll gemäß Prognose nach zehn Jahren vollständig getilgt sein.

Bislang haben sich nach Angaben des Initiators rund 35.000 Kunden für ein Investment im Flugzeugsegment der Dr. Peters Group entschieden. Alle Beteiligungsgesellschaften, so das Unternehmen, leisten bisher mindestens ihre prognostizierten Auszahlungen. Mit einem Beteiligungsvolumen von 0,95 Milliarden Euro verwaltetem Eigenkapital belegt die Dr. Peters Group eigenen Angaben zufolge den Spitzenplatz bei den Anbietern von geschlossenen Sachwertanlagen in der Assetklasse Flugzeugfonds.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.