„Weder umfassende Kostensenkungsmaßnahmen noch Personal-Abbau konnten ausreichend Liquidität für den weiteren Geschäftsbetrieb sicherstellen“ 


Die Auswirkung der Unsicherheiten rund um die Förderungsneuerungen hat B4H empfindlicher zu spüren bekommen, als die Gesellschaft erwartet hat. „Infolgedessen ist das Neugeschäft auch nach Start das Antragsverfahrens für selbst genutzte Einfamilienhäuser am 27. Februar 2024 nahezu zum Erliegen gekommen, da die Mehrheit der Verbraucher den Kauf einer Wärmepumpe bis mindestens September 2024 verschob, um kein finanzielles Risiko einzugehen“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.  


Weder ein kurzfristiger Personalabbau, noch umfassende Kostensenkungsmaßnahmen oder Verhandlungen über die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung konnten in der aktuellen Marktlage die Insolvenz abwenden, so B4H – und das, obwohl weiterhin ein Auftragsbestand von mehreren Millionen Euro vorhanden sei.


Erste Nachrichten nach dem B4H-Termin mit dem Insolvenzverwalter 


Am 12.04.2024 fand der erste Termin des Insolvenzverwalters mit der B4H-Unternehmensführung statt. Wie in jedem Insolvenzverfahren gibt es Auskünfte, die allein der Insolvenzverwalter geben darf.


So ist es wahrscheinlich, dass die Kommunikation zwischen Insolvenzverwalter und Gläubigern über einen noch zu wählenden Gläubigervertreter stattfinden wird, der im Anschluss die Gläubiger der Anleihe informiert.  


Die Lewisfield Deutschland GmbH versucht eine erste Einschätzung zu geben, wie es nun für die Anleger weitergehen kann:  


Nach Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters soll zum 1. Juni 2024 die Insolvenz der Emittentin eröffnet werden. Danach werden alle Investoren aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu werden die Investoren ab Juni noch einmal separat aufgefordert. Bis zu diesem Tag wird gemäß der Aussage des Insolvenzverwalters auch kein Delisting beantragt werden.


Im Normalfall wird dann ein Termin anberaumt, bei welchem alle Gläubiger der Gesellschaft eingeladen werden, demnach also auch die Anleihegläubiger. Bei diesem Termin ist es normalerweise möglich den Antrag zu stellen, einen gemeinsamen Gläubigervertreter zu wählen, welcher sich dann für alle Gläubiger um die Anliegen im Rahmen der Insolvenz kümmert. Dieser Vertreter kann – nachdem er gewählt wurde – dann auch die Forderungen der gesamten Anleihe anmelden und die Gläubiger der Anleihe regelmäßig über den Fortgang der Insolvenz informieren.


Auch Wolfgang Balthasar, Leiter Vertrieb und Mitgründer der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH, nahm sich die Zeit, in einem kurzen Interview Antworten auf Fragen zur Marktveränderung in den letzten Monaten zu geben.


FondsDISCOUNT.de: Herr Balthasar, aus Ihrer Meldung zur Unternehmensinsolvenz geht hervor, dass die Unsicherheiten betreffend die Förderung von Wärmepumpen Ihr Unternehmen doch härter getroffen haben als Sie ursprünglich vermutet haben. In unserem Interview aus August 2023 gingen Sie davon aus, dass die Liquidität unabhängig von Förderungen durch „andere Energiesysteme, die nicht auf einer Wärmepumpe basieren“ – also Ihre Angebote im Solarbereich – aufrecht erhalten können. Was hat sich seitdem geändert? 


Wolfgang Balthasar: Zum Zeitpunkt des Interviews war u. a. der Photovoltaikmarkt noch voll intakt, weshalb viele Großhändler und Solarteure ihre Lager entsprechend mit Photovoltaikmodulen und -zubehör bestückt haben, weil sie – so wie wir – davon ausgegangen sind, dass die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auch in diesem Jahr ungebrochen sein wird. Das Überangebot von Photovoltaik-Komponenten hat allerdings zu einem massiven Preisverfall geführt, was potenzielle Photovoltaikanlagen-Käufer verunsichert und zur Kaufzurückhaltung geführt hat. Die Folgen haben bereits zu ersten Insolvenzen bei Photovoltaikanbietern geführt. Auch der renommierte Photovoltaikanbieter Meyer Burger hat sein Werk im sächsischen Freiberg bereits geschlossen. 


Sie gingen zudem davon aus, dass eventuelle Förderungen für die Kunden „einen zusätzlichen Anreiz“ darstellen, aber nicht das Hauptargument für die Umstellung der Heizungssysteme seien. Dies scheint nicht der Fall zu sein – woran könnte dies liegen? 


Die massive Verunsicherung von potenziellen Käufern hat auch im Wärmpumpenmarkt durchgeschlagen, was zu einem Einbruch bei Wärmepumpenkäufen von zwischenzeitlich 80 Prozent geführt hat. Potenzielle Kunden kaufen – wie auch im Photovoltaikbereich – im Moment lieber nichts, bevor sie möglicherweise zu viel Geld ausgeben.




Die vollständige Unternehmens-Ad-hoc finden Sie hier: www.eqs-news.com/de/news/adhoc/b4h-brennstoffzelle4home-gmbh-anordnung-des-insolvenzeroeffnungsverfahrens/2030307


Auch der Anleihe-Finder berichtet zur Unternehmens-Ad-hoc.




Hinweis: Bitte beachten Sie, dass FondsDISCOUNT.de keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung erbringt und nur allgemeine Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.