Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das im Juli 2013 in Kraft getreten ist, hat so manche Neuerung mit sich gebracht. Eine davon: Geschlossene Fonds müssen seither eine staatlich genehmigte Fondsverwaltung, eine sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) haben. Das Investmenthaus WealthCap hat für die zukünftige WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft nun die Erlaubnis als externe KVG von der BaFin erhalten. Damit ist der Weg für neue Produkte geebnet – und die sind auch schon in Vorbereitung: „Mit der KVG-Zulassung schafft WealthCap nun die Voraussetzung für die weitere Ausweitung des Geschäfts mit Privatkunden und professionellen Investoren“, sagt Gabriele Volz, Geschäftsführerin von WealthCap. Allein im Privatkundenbereich habe das Investmenthaus in diesem Jahr bereits über 130 Millionen Euro platziert. Auf diesem Erfolg wolle WealthCap aufbauen und das Produktportfolio weiter ausbauen. Es seien unter anderem Fonds in den Anlageklassen US-Immobilien, Flugzeug sowie Private Equity geplant.

Aktuell haben Anleger die Möglichkeit, sich an dem WealthCap Immobilien Deutschland 37 zu beteiligen. Der Fonds investiert in eine Premiumimmobilie in zentraler Lage in München. Der moderne Bürokomplex ist langfristig bis ins Jahr 2023 vermietet. Mieter ist KPMG, eine der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Das renommierte Unternehmen ließ die Immobilie im Jahr 2002 erbauen und will dort mindestens bis zum Ende der vereinbarten Mietlaufzeit rund 1.200 Mitarbeiter beschäftigen.

Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.