Erworben wurde ein rund 2.500 Quadratmeter großes Grundstück im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Dort sollen zwei Wohnhäuser mit einem Verkaufsvolumen von 10,4 Millionen Euro entstehen. Die beiden Neubauten mit zwei bzw. drei Etagen sollen insgesamt 30 Wohnungen und 20 Tiefgaragenstellplätze umfassen. Bei dem Projekt handle es sich um aktuell das einzige Neubauvorhaben im Ortsteil Marienfelde. Das Grundstück ist nach Angaben der Gesellschaft derzeit mit einem leerstehenden Supermarkt bebaut, der nun abgerissen werden soll.

Mit dieser Investition erweitert das auf Wohnimmobilienentwicklungen in den Metropolregionen Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Nürnberg spezialisierte Beteiligungsangebot Wohnen 14 seine Portfolio auf neun Objektentwicklungen. Gemäß Investitionskriterien soll noch mindestens ein weiteres Objekt erworben werden. Die Project-Gruppe rechnet im März mit dem nächsten Objekteinkauf. Beim zu Jahresbeginn aufgelegten Ansparfonds Wohnen 15 handelt es sich um die erste von mindestens zehn Investitionen. Auch hier sollen nach Angaben der Fondsgesellschaft in den nächsten Wochen weitere Objekte hinzukommen.

Der Project Wohnen 14 wurde mit einer geplanten Laufzeit von acht Jahren konzipiert, die Mindestanlagesumme beträgt 10.000 Euro. Beim Beteiligungsangebot Projekt Wohnen 15 handelt es sich um einen Teilzahlungsfonds, bei dem eine Mindestzielsumme von 10.140 Euro erreicht werden muss. Die geplante Laufzeit liegt hier bei 14 Jahren, davon sind zwölf Jahre für die Einzahlungsdauer vorgesehen.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.