Seit gut einem Jahr ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft, seit rund drei Monaten gilt es uneingeschränkt. Ziel der verschärften Regulierung: Der sogenannte graue Kapitalmarkt sollte weiß werden, d. h. um Anleger besser zu schützen, sollten bis dahin unregulierte Produkte kontrolliert und unter staatliche Aufsicht gestellt werden. Auswirkungen hatte das vor allem auf den Markt geschlossener Fonds. Denn die neuen gesetzlichen Vorgaben haben nicht nur den administrativen Aufwand erheblich gesteigert, sondern vielfach auch die allgemeine Verunsicherung über die Zulassungsbedingungen. Entsprechend zögerlich kommen neue, KAGB-konforme geschlossene Fonds seither auf den Markt – im Gegensatz zu den bislang immer noch unregulierten Sachwertinvestments, die nicht unter das KAGB fallen. Diese unregulierten Produkte wie Direktinvestments, Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen, Genussrechte, Stille Beteiligungen und Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen erleben derzeit einen regelrechten Boom. Nach einer Umfrage des Ratinghauses Dextro planen Emissionshäuser für das zweite Halbjahr 2014 derartige Emissionen im Volumen von 106,8 Millionen Euro oder haben diese Vorhaben bereits umgesetzt. Das entspricht vier Prozent der gesamten Emissionspläne bei Alternativen Investmentfonds (2,7 Milliarden Euro).

Verhältnis „weiß“ zu „grau“ liegt bei 10:1

Ohne Direktinvestments kommt das Dextro Analyse Portal bei den Produkten außerhalb des KAGB auf ein in Platzierung befindliches Emissionsvolumen von 130 Millionen Euro. Das entspricht einem Verhältnis von weißen (KAGB-konformen) Produkten zu grauen (unregulierten) Produkten von 10:1. Problematisch sei dies, da unregulierte Produkte wie Nachrangdarlehen oder Genussrechte nur bedingt für den durchschnittlichen Privatanleger geeignet seien. „Bei solchen Investments sollte der Anleger das Management des Anbieters genau unter die Lupe nehmen. Der Erfolg des Investments steht und fällt mit der Stabilität des Emissionshauses“, erklären die Analysten.

Neben Nachrangdarlehen und Genussrechten sind auch Direktinvestments – insbesondere Container – auf dem Vormarsch. Der Reiz für den Initiator besteht hier vor allem in der schnellen Emission ohne BaFin-Gestattung und in einem kostensparenden Angebot ohne Fondsmantel. Auch für Anleger kann das durchaus Vorteile haben. So erklärt Thomas Soltau, Vertriebsleiter von FondsDISCOUNT.de: „Der geringere Verwaltungsaufwand kann einen positiven Effekt auf die weichen Kosten haben, die zum Teil erheblich niedriger ausfallen als bei regulierten Produkten.“ Zudem sei der Fondsmantel bei manchen Produkten überflüssig, etwa bei Containern: „Der Kaufpreis des Sachwertes steht fest, der Verkauf ebenso, und auch die Miete ist garantiert – wozu sollte da ein Fondsmantel zum Einsatz kommen?“, meint Soltau. Ohnehin könne man unter den Produkten außerhalb des KAGBs durchaus solche mit hoher Qualität finden. „Basis dafür sind ein ausgewogenes Rendite-Risiko-Verhältnis und angemessene Sicherheitsmechanismen“, erklärt Soltau weiter. Anleger sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass sowohl regulierte geschlossene Fonds als auch unregulierte Produkte nicht für jeden Anlegertyp geeignet sind. „Ein gewisses Maß an Risikobereitschaft und ein entsprechend langfristiger Anlagehorizont müssen vorhanden sein. Und auch eine ausreichende Erfahrung ist wichtig. Grundsätzlich sollten Anleger nicht in Produkte investieren, die sie nicht verstehen.“