Eine Vielzahl an Betrieben, geringe Arbeitslosenquote und 18 Hochschulen: Die Region um Nürnberg gehört zu den stärksten Wirtschaftsräumen in Deutschland und Europa. Nürnberg ist mit rund 495.000 Einwohnern nach München die zweitgrößte Stadt Bayerns, aber auch Erlangen und Fürth sind als Wohnorte beliebt. Gute Beschäftigungsaussichten und eine hohe Lebensqualität ziehen immer mehr Menschen in die Region – die Bevölkerungsentwicklung in diesen Städten ist demnach zunehmend. Dasselbe gilt für die Region Nordbayern mit Städten wie Regensburg, Würzburg oder Bad Kissingen.

Der Wohnimmobilien-Spezialist ZBI, selbst in Franken ansässig, hat diesen Trend erkannt und konzentriert sich mit seinem neuen Beteiligungsangebot „ZBI Regiofonds Wohnen“ auf diese aufstrebenden Regionen – denn wie in allen gefragten Städten hält die Bautätigkeit auch in Nürnberg und Umgebung nicht mit dem Zuzug neuer Einwohner Schritt. Die Leerstandsquote im Ballungsraum Nürnberg und in den nordbayerischen Großstädten liegt aktuell bei weniger als zwei Prozent. Steigende Mietpreisniveaus sind die Folge.

Interessierte Anleger können sich ab 10.000 Euro an dem Angebot beteiligen. Prognostiziert werden Auszahlungen von anfänglich drei Prozent, die bis auf sechs Prozent p.a. ansteigen sollen. Am Ende der 11-jährigen Fondslaufzeit sieht die Prognose Gesamtmittelrückflüsse von 163,5 Prozent vor. Laut Initiator wurden bereits zwei Objekte in Fürth für den Fonds erworben, ZBI kann hierbei auf ein gewachsenes Netzwerk zurückgreifen. Aktuell verwaltet die Gesellschaft insgesamt rund 17.000 Wohnungen.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.