Die Eignung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Privatbank M.M. Warburg wird derzeit offenbar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf nicht genannte Quellen. Die Untersuchung gegen Christian Olearius und seinen Stellvertreter, Max Warburg, stehen vor dem Hintergrund der mittlerweile illegalen Cum-Ex-Geschäfte, welche die Bank zur unrechtmäßigen Steuerrückerstattung genutzt haben soll. Bei der Methode konnten Investoren und Banken mehr Steuern zurückerstatten, als ihnen eigentlich zu stand.


Doch Olearius verteidigt sich, bestreitet jegliches Fehlverhalten kategorisch. Die Hamburger Bank sagte dem Handelsblatt, dass man „keine Kenntnis von einer solchen Prüfung“ habe. Die BaFin wollte keine Stellungnahme abgeben. In einer laufenden Ermittlung wäre das allerdings nichts ungewöhnliches.


Das Verfahren könnte Olearius und seinem Stellvertreter schaden. Bei negativen Befunden kann der  sogenannte „Fit & Proper-Check“ im Extremfall zu einer Abberufung führen. Wahrscheinlicher wäre eine Verwarnung. Die Prüfung soll feststellen, ob beide Aufsichtsräte geeignet und zuverlässig genug sind ihr Amt weiter auszuführen.


Es ist nicht das erste Verfahren das gegen die beiden Banker eingeleitet wird. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Christian Olearius und Max Warburg wegen mutmaßlicher Cum-Ex-Geschäfte in einem Strafverfahren.


Warburg schob Schuld auf Deutsche Bank


Schon im April hat sich die M.M. Warburg & Co Gruppe gegen Berichte geäußert, die Privatbank des Konzerns hätte mit der Cum-Ex-Methode Steuern hinterzogen. Dazu legte die Bank Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Anwaltskanzleien vor, welche die Unschuld des Unternehmens aufzeigen sollten.


Tatsächlich beteuerte die Privatbank immer wieder nur rechtlich zulässige Geschäfte unternommen zu haben. Diese dienten laut Warburg dazu, Nachteile ausländischer Investoren auszugleichen. Der Europäische Gerichtshof hatte die Dividendenbesteuerung in Deutschland als europarechtswidrig erklärt.


„Sollte die inländische Depotbank des Aktienverkäufers trotz ihrer Verpflichtung dazu die erhaltene Kapitalertragssteuer nicht abgeführt haben, hätte sie pflichtwidrig gehandelt. Da dies für M.M.Warburg & CO nicht zu erkennen war, hat die Warburg Bank im Dezember 2018 Klage gegen die Depotbank erhoben“, verteidigte sich die Warburg Gruppe damals. Bei der Depotbank handelt es sich um die Deutsche Bank.