Zum Jahresende mehren sich die Fristen, die es einzuhalten gilt, um sich wichtige steuerliche Vorteile und Sparmaßnahmen zu sichern. Investoren des Flossbach von Storch Fonds SICAV-Stiftung (ISIN: LU0323577766) werden derzeit von der Gesellschaft darüber informiert, dass ihr Fonds zum Jahresende mit dem Teilfonds Flossbach von Storch – Stiftung verschmolzen werden wird. Wer das nicht möchte, muss sich bis zum 21. Dezember 2016 bei seiner Depotbank oder bei FondsDISCOUNT.de melden, um seine Fondsanteile in einen anderen Stiftungsfonds seiner Wahl zu investieren. Der SICAV-Fonds wird nach der Verschmelzung nicht mehr bestehen.

Der Grund für die Fondsverschmelzung ist steuerlicher Natur: Um nachhaltige Erträge zu generieren und die Substanz der Anlage zu erhalten, will Flossbach von Storch seinen Stiftungsfonds an das neue Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) anpassen. Die Anlageziele bleiben gleich. Die maximale Aktienquote liegt nach wie vor bei 35 Prozent. Bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens können indirekt in Edelmetalle investiert werden. „Wir beabsichtigen durch diese Maßnahme den Nutzen unserer Investmentlösungen für gemeinnützige Stiftungen und andere steuerbefreite Anleger zu erhöhen“, teilt Flossbach von Storch (FvS) mit.

Gemeinnützige Anleger sind von der Steuer befreit. Auch sie können Ihre Anteile auf Wunsch bis zum 21. Dezember zurückgeben oder in Anteile des Teilfonds Flossbach von Storch – Multi Asset – Defensive tauschen.

Auf der Suche nach einer Alternative: Der Fonds für Stiftungen Invesco

Dringender Handlungsbedarf bei Privatanlegern
Ein Wechsel kommt aber vor allem für die Anleger in Frage, die nicht zur Gruppe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Anleger gehören. Diese dürfen nämlich nicht in den Flossbach von Storch – Stiftung investieren. „Der aufnehmende Teilfonds Flossbach von Storch – Stiftung bleibt zukünftig gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Anlegern vorbehalten, die von der Abführung einer Kapitalertragssteuer in Deutschland befreit sind“, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.

Für Privatanleger, die noch Anteile des FvS SICAV-Stiftungsfonds besitzen, gibt es also Handlungsbedarf. Bei FondsDISCOUNT.de finden Sie alle gängigen Stiftungsfonds ohne Ausgabeaufschlag. Zum Beispiel der Fonds für Stiftungen von Invesco (ISIN: DE0008023565), der im Fünf-Jahres-Chart die Performance des FvS-SICAV Stiftungsfonds übertrifft. Beim Kauf des Allianz Stiftungsfonds Nachhaltigkeit (ISIN: LU0224474329) erhalten Anleger über FondsDISCOUNT.de zusätzlich zum rabattierten Ausgabeaufschlag noch eine Barprämie von bis zu 150 Euro. In der unten aufgeführten Tabelle finden Sie die besten Stiftungsfonds der Ratingagentur Morningstar.

Stichtag für die Verschmelzung der beiden Fonds ist der 30. Dezember 2016. Der Umtausch der Anteile erfolgt automatisch und kostenneutral. Doch Anleger sollten sich unbedingt vorher mit ihrer Depotbank in Verbindung setzen, denn aus technischen Gründen können während des Zeitraums vom 21. Dezember bis 29. Dezember um 14.00 Uhr keine Fondsanteile ausgegeben oder zurückgenommen werden.



Tipp: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass weitere Fondsgesellschaften dem Beispiel von Flossbach von Storch folgen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir halten Sie auf dem Laufenden, ob sich bei Ihrem Stiftungsfonds etwas ändert.