Der überaus erfolgreiche WI Global Challenges Index-Fonds (ISIN: DE000A1T7561) basiert auf dem Global Challenges Index (GCX) der Börse Hannover. Dieser 2007 aufgelegte Index umfasst 50 besonders nachhaltige und verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen. Alle sechs Monate wird die Auswahl der Fondsunternehmen überprüft, während der jüngsten Assessment-Runde gab es keinerlei Veränderung. Fondsmanager Jens Pludra bildet die Zusammensetzung des Index nahezu 1:1 ab und nutzt dabei einen geringen Spielraum in der Gewichtung der Einzeltitel, um Trankaktionskosten zu minimieren und damit die Rendite zu verbessern.


Lesetipp: Interview mit Jens Pludra zum aktuellen jüngsten Rebalancing


Als sehr hilfreich für die Performance angesichts des Krieges in Europa hat sich das hohe Governance-Level bei den Auswahlkriterien in der aktuellen Fondszusammensetzung erwiesen. Beim GCX ist Russland bereits seit Auflage als Anlageregion ausgeschlossen – entsprechend gab es keinen Handlungsbedarf im Fonds. Das Auswahl-Instrumentarium des Index werde dabei stetig weiterentwickelt, sagte ein Sprecher der Börse, und dies ganz grundsätzlich und nicht nur angesichts der lebhaften öffentlichen Diskussion: „Das G für Governance steht bereits im Fokus, und spätestens mit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes ab 2023 wird es dazu auch eine gesetzliche und damit verpflichtende Grundlage für alle Unternehmen geben. Kontroversen in diesem Bereich sind bereits heute kein Kavaliersdelikt, sondern führen zu einem schlechteren Rating und ab einem gewissen Punkt zum Ausschluss aus dem Index.“


Die Kriterien zur Bewertung von Ländern und Unternehmen im Bereich ESG bzw. „G“ würden ständig verfeinert und weiter verschärft und können somit dazu beitragen, dass bestimmte Länder, wie zum Beispiel Russland, bei der Allokation keine Berücksichtigung finden. Das gilt im Übrigen auch für China, das Investoren zum Nachdenken zwingt, da die Leaks zur Internierung und Umerziehung von Uiguren und die ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan nicht akzeptabel sind. „China zählt zu den Emerging Markets und gehört damit nicht zur Länderallokation des Global Challenges Index (GCX). Die Unternehmen des GCX stammen ausschließlich aus Europa und den G7-Staaten, soweit diese Staaten zu den Developed Markets zählen, das heißt zu den sogenannten Industrieländern weltweit“, heißt es dazu von der Börse als Initiator des Index. Doch selbst wenn Emerging Markets in das Investmentuniversum Einzug halten würden, gäbe es noch Hürden: „Unternehmen dürfen über ihre Produkte und Dienstleistungen gemäß des SDG Solution Assessments von ISS ESG keine negativen Auswirkungen auf die globalen nachhaltigen Entwicklungsziele, unter anderem auch auf das SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“, haben. Der GCX-Beirat diskutiert und befindet über jede einzelne Neuaufnahme in den Index und kann dabei weitere Aspekte zur Bewertung heranziehen, die über die grundsätzlichen Qualifikationskriterien hinausgehen“, betont der Sprecher.


Unternehmen müssen Prime Status für eine Aufnahme ausweisen


In den GCX werden also ausschließlich Titel aus Europa und den G7-Ländern aufgenommen. Die Unternehmen müssen im ESG Corporate Rating mit dem Prime Status ausgezeichnet sein, der auf hohen absoluten ESG-Performance-Anforderungen beruht. Aber wie hält es der Index mit Unternehmen, die in Russland oder China aktiv sind? Gilt noch immer Wandel durch Handel? „Die Frage, inwieweit westliche Unternehmen in China aktiv sind oder Produkte aus problematischen Regionen beziehen, muss im Einzelfall beantwortet werden. Das geschieht aber bereits durch die Analyse und Überwachung der ESG-Ratingagenturen und wird durch das Lieferkettengesetz einen zusätzlichen Verstärker erhalten“, sagt die Börse dazu.


Während einige Fondsanbieter auf Engagements in Ländern, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird, verzichten, investiert der Global Challenges Index in US-Unternehmen. Das wird auch so bleiben: „Unabhängig vom Thema ESG ist die Todesstrafe in den USA als größtem westlichen Land mehr als fragwürdig. Zur Situation gehört aber auch, dass immer mehr Bundesstaaten sie bereits abgeschafft oder zumindest ausgesetzt haben. Die entscheidende Frage ist, ob eine Vielzahl von Unternehmen, die rein gar nichts damit zu tun haben, ausgeschlossen und somit bestraft werden sollen, weil ihr Staat sich nicht von der Todesstrafe distanziert. Sollten Unternehmen jedoch direkt oder indirekt bei Hinrichtungen mitwirken, zum Beispiel durch die Lieferung von Gerät und Materialien, ist ein Ausschluss zwangsläufig.“


Atomkraft und fossile Energieträger bleiben sicher ausgeschlossen


Keinerlei Bedenken müssen jene Investoren haben, die angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine eine Renaissance der Atomenergie zur Deckung etwaiger Energielücken befürchten – zumal auch innerhalb der EU zahlreiche Staaten Atomkraft als „grün“ ansehen. „Trotz der geplanten EU-Taxonomie und der aufgekommenen Diskussion zum Thema Atomenergie wird sich beim GCX definitiv nichts ändern. Urangewinnung und Stromerzeugung aus Kernkraft sind und bleiben beim GCX komplett ausgeschlossen. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren und Anlegern, die bereits seit Jahren in Produkte auf den GCX investiert haben“, so das Statement der Börse.


Diese strikte Haltung gilt auch bei kohlenstoffbasierten Geschäftsmodellen sowie Gas: Man habe gerade erst beim Rebalancing im März 2022 die bereits umfangreichen Ausschlusskriterien im Bereich der fossilen Energieträger noch weiter verschärft. Die Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Kohle, Erdöl und Erdgas sind bei marktüblicher Umsatztoleranz von fünf Prozent ausgeschlossen, fragwürdige Energieträger wie Ölsande sind komplett ausgeschlossen. „Damit erfüllen wir unter anderem die Anforderungen des FNG (Forum Nachhaltige Geldanlagen) für die Vergabe von Siegeln auf Fondsprodukte, die den GCX als Anlageuniversum nutzen. Aber auch hier werden wir bei Bedarf weitere Verschärfungen vornehmen.“


Fazit


Der GCX wird in diesem Jahr 15 Jahre alt, er zählt damit zu den Pionieren der nachhaltigen Indizes. Der Anspruch war von Anfang an, ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit abzubilden. Sehr strenge Auswahl- und Ausschlusskriterien gehörten bereits zur Indexauflage zum Konzept und haben somit zu einer hohen ESG-Qualität geführt. Dieses strenge Indexkonzept hat sich bewährt. Auch in der jetzigen Situation werden die Ausschlusskriterien eher ausgeweitet und verschärft sowie die rechtzeitige Erkennung und Bewertung von Kontroversen in den unterschiedlichsten Bereichen vorangetrieben.


Wertentwicklung im Vergleich zur Peergroup (Aktienfonds All Cap Welt, Fünf-Jahresvergleich)



Tipp: Kunden von FondsDISCOUNT.de sparen: Sie erhalten diesen Aktienfonds ohne den branchenüblichen Ausgabeaufschlag.


Investmentfonds unterliegen Kursschwankungen. Damit sind Kursverluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Allein verbindliche Grundlage des Kaufs eines Investmentfonds sind die derzeit gültigen Verkaufsunterlagen („Wesentliche Anlegerinformationen“, Verkaufsprospekt sowie Jahres- und Halbjahresberichte, soweit veröffentlicht). Diese Unterlagen, die in englischer und/oder deutscher Sprache vorliegen, erhalten Sie unter /fonds/de000a1t7561/ oder direkt beim Emittenten. Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.