Bislang waren Investitionen in erneuerbare Energien zumindest in Bezug auf die Einspeisevergütungen gut planbar. Mit dem EEG 2017 erfolgte nun jedoch ein Paradigmenwechsel: Die Förderhöhen sind demnach nicht mehr gesetzlich fixiert, sondern werden in einem Ausschreibungsverfahren festgestellt. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums war es, die Förderkosten durch den entstehenden Wettbewerb zu senken und den Gesamtzubau der erneuerbaren Energien besser abschätzen zu können. Zwar ist es noch zu früh für ein Fazit, doch bislang vorliegende Zahlen deuten darauf hin, dass die Kilowatt-Preise durch das neue Prozedere bereits gesunken sind: So wurden die Förderkosten im Bereich Photovoltaik seit der ersten Pilotausschreibung im Jahr 2015 bis zur ersten regulären Ausschreibung nach EEG 2017 in diesem Jahr von 9,17 Cent pro KWh auf nun 6,58 Cent pro KWh gedrosselt.

Für die Betreiber von Solarparks bzw. deren Investoren sind die sinkenden Preise naturgemäß keine gute Nachricht. Um die Rendite von Photovoltaikanlagen zu erhöhen, könnten nun größere Projekte geplant werden. Denn im Gegensatz zum EEG 2014 gilt die vergütungsfähige Höchstgrenze von zehn Megawatt nun nicht mehr. Nach EEG 2017 wird die Zehn-Megawatt-Grenze zwar weiterhin fiktiv über die Zusammenfassung aller in der derselben Gemeinde errichteten und innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gegangenen Anlagen ermittelt, allerdings werden nun nur noch Freiflächenanlagen in für die Zusammenfassung berücksichtigt. Solarkraftwerke, die auf baulichen Anlagen wie etwa einer Deponie errichtet wurden, unterliegen keiner Größenbeschränkung mehr. Dies würde den Weg für Großprojekte öffnen, mit denen die Erlöse gesteigert werden könnten.

Andere Projektierer setzen dagegen bewusst auf kleinere Solarparks. So konzentriert sich etwa das auf erneuerbare Energien spezialisierte Emissionshaus Neitzel & Cie. mit seinem aktuellen Beteiligungsangebot Zukunftsenergie Deutschland 4 auf Photovoltaikanlagen bis maximal 750 kW – denn diese können nach wie vor mit einer festen Vergütung von rund elf Cent pro KWh ans Netz gebracht werden. Investoren profitieren somit von besserer Planbarkeit und höheren Erlösen als über das Ausschreibungsverfahren.

Für die Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 verbindlich erworben wurde nach Angaben des Initiators bislang eine PV-Anlage auf einer Lagerhalle in Dortmund für einen Kaufpreis von 2,2 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Kaufverträge für drei PV-Neubau-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen, die Gesamtinvestition liegt hier bei rund 3,3 Millionen Euro. Bei zwei PV-Bestandsanlagen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgte zudem eine Einigung beim Kaufpreis. Das Angebot wird von Neitzel & Cie. derzeit noch geprüft. Ergänzend finden aktuell Verhandlungen mit drei Anbietern von PV-Bestands- und Neubauanlagen statt.

Innovativ an dem Beteiligungsangebot ist, dass zusätzlich auch in Blockheizkraftwerke investiert wird. Diese zeichnen sich durch hohe Wirkungsgrade aus, da auch die bei der Stromproduktion entstehende Wärme genutzt werden kann. Typische Einsatzorte sind Industriebetriebe, Krankenhäuser, Wohnsiedlungen und Behörden. Aktuell führt Neitzel & Cie. Gespräche mit einem Klinikbetreiber. Zusätzlich werden weitere Neubau- und Bestandsobjekte geprüft.

Das Beteiligungskonzept sieht vor, dass den Anlegern zum Ende des Jahres 2025 der Verkauf aller Energieanlagen vorgeschlagen wird. Bis dahin werden Ausschüttungen von anfänglich sechs Prozent p.a., später acht Prozent p.a. bzw. Gesamtauszahlungen in Höhe von ca. 168 Prozent prognostiziert.

Ebenfalls interessant dürfte die Zulassung als sogenannten §-6b-EStG-geeignete Kapitalanlage sein. Hierdurch können Steuern auf entsprechende Gewinne vermieden werden. Hintergrund: Sobald zum Beispiel Unternehmer, Freiberufler oder Land- und Forstwirte Gebäude, Grundstücke oder Anteile von Kapitalgesellschaften aus dem Betriebsvermögen verkaufen, werden stille Reserven aufgedeckt und es fallen Gewinne an, welche zu 60 Prozent versteuert werden müssen. Eine Ausnahme ist die unmittelbare Reinvestition in Kapitalanlagen nach § 6b Einkommensteuergesetz. Hierdurch kann die Steuerlast vermindert und in die Zukunft verschoben werden.

Beim Zukunftsenergie Deutschland 4 handelt es sich zudem um ein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen, d.h. eine Beteiligung kann steuerfrei an Dritte übertragen werden. Entscheidend hierbei ist, dass der Begünstigte die Beteiligung anschließend mindestens sieben Jahre hält. Da die Vermögensanlage erst in acht Jahren aufgelöst werden soll, ist dies in der Konzeption bereits verankert.