In seinem Schreiben an das Hamburger Amtsgericht berichtet der Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt, dass der Geschäftsbetrieb im Oktober 2017 mit Übertragung des Containerportfolios an die Buss-Global-Gruppe abgeschlossen werden konnte. Positiv wertet der Anwalt, dass noch vor Jahresende 2017 aus dem gezahlten Kaufpreis rund 100 Millionen Euro an insgesamt mehr als 8.000 absonderungsberechtigte Anleger ausgezahlt werden konnten. Ursächlich für die frühe Auszahlung seien die Klärung des Rechtsverhältnisses und die breite Zustimmung seitens der Anleger zum Verkauf des Portfolios gewesen. „Am 13. Dezember 2017 konnte ich daher bereits an 96 Prozent der absonderungsberechtigten Anleger die Vorab-Auszahlungen aus dem Verkauf auszahlen und damit die Schadenersatzansprüche für alle Container, die an die Buss-Global-Gruppe verkauft wurden, in voller Höhe befriedigen“, heißt es in dem Schreiben an das Insolvenzgericht. Wer noch nicht zugestimmt habe, habe Gelegenheit dies nachzuholen und ebenfalls seine Auszahlung zu erhalten.


Ein weiterer Punkt war die Frage nach den nicht vorhandenen Containern. Betroffen sind rund 1.000 Anleger. Im Falle der nicht mehr vorhandenen Container handele es sich nach Angaben von Borchardt um Container, die zwar ursprünglich bei Magellan vorhanden und auch an Reedereien vermietet waren, im Laufe der Zeit allerdings als verloren gemeldet worden seien. Gründe hierfür können irreparable Beschädigungen sein, auch kommt immer wieder vor, dass Container auf hoher See über Bord gehen. Magellan habe solche Verluste nicht offengelegt, sondern den Garantiezins sowie den Rückkaufpreis an die Anleger weiterbezahlt. Jetzt im Insolvenzfall habe dieses Vorgehen zur Folge, dass der Schadenersatzanspruch der betroffenen Anleger nicht durch das Eigentum an einem konkreten Container besichert sei – die Insolvenzforderung bleibe daher ungesichert, so Borchardt.  


Auch zum Fall nicht ausgelieferter Container nimmt der Rechtsanwalt Stellung. Hiervon betroffen seien rund 4.350 Containernummern, welche Magellan in den Jahren 2015 und 2016 den Direktinvestmentverträgen zugeordnet hatte, von dem chinesischen Hersteller allerdings nicht mehr ausgeliefert wurden. Hintergrund waren unbezahlte Rechnungen. „Da die Container zu keinem Zeitpunkt in das Eigentum von Magellan übergegangen sind, konnte Magellan die Container auch nicht an die Anleger weiterübereignen. Die von den betroffenen Anlegern im Rahmen des Direktinvestments mit Magellan abgeschlossenen Kaufverträge über diese Container sind daher von Magellan nicht erfüllt worden“, so Borchardt. „Die Anleger haben daher einen Anspruch auf Rückabwicklung des Direktinvestmentvertrags, also auf Rückgewähr ihres eingezahlten Kapitals“. Auch hier handele es sich um eine ungesicherte Insolvenzforderung, welche aber ebenfalls an der Verteilung der Insolvenzmasse über die Insolvenztabelle teilnehme.


Aktuell arbeitet der Insolvenzverwalter unter anderem an den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, was allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Mit dem zuständigen Finanzamt sei eine Verlängerung der Abgabefrist bis September 2020 abgestimmt. Generell müssen Anleger weiterhin Geduld mitbringen: Nach aktueller Einschätzung sei mit einer Beendigung des Insolvenzverfahrens nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen.