Laut Informationen der Fachjournalisten vom kapital-markt intern (kmi) vertraten Anwälte der Berliner Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbH den Oikos-Anleger vor Gericht. Die Berliner Richter begründeten ihr Urteil damit, dass dem Anleger wichtige Informationen für seine Anlageentscheidung vorenthalten wurden und sahen darin eine Verletzung der Aufklärungspflicht.


Begründung des Urteils


So sei zum Zeitpunkt des Investments bereits klar gewesen, dass der institutionelle kanadische Investitionspartner Protos Renewable Energy Management LLC seinen geplanten Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 27,4 Millionen CAD nicht vollumfänglich nachgekommen sei. Die fehlenden Investitionen hätten für die Gesamtfinanzierung des Anlageobjekt (Beteiligung an einem kanadischen Holzverstromungskraftwerk) ein „erhebliches Risiko“ für die Gesamtfinanzierung der Anlage bedeutet, meinten die Richter.


Außerdem wäre die Modellrechnung im Anlage-Prospekt, das dem Anleger vorgelegt wurde, „unbrauchbar“ gewesen. Basis der Modellrechnung sei die vollständige Einzahlung des Kommanditkapitals für das Jahr 2012 gewesen. Da aber schon vor 2013 bekannt war, dass Protos Renewable Energy nur einen Teil eingezahlt habe, hätten die Unregelmäßigkeiten dem Anleger vor seiner Investitionsentscheidung mitgeteilt werden müssen. Der veraltete Prospekt hätte dem Anleger nicht mehr vorgelegt werden dürfen.


Rückblick und Aussicht


Zwischen 2008 und 2012 konnten sich Anleger über die emittierten POC-Fonds an der Öl- und Gasförderung in Kanada beteiligen. Acht von POC aufgelegte Fonds warben innerhalb weniger Jahre insgesamt mehr als 300 Millionen Euro an Anlegergelder ein. Was im ersten Moment gut aussah, entpuppte sich sukzessive als ein für Anleger undurchsichtiges Finanzproduktegeflecht, innerhalb dessen angegebene Prognosen nicht eingehalten werden konnten.


Die kmi-Journalisten ziehen das Fazit, dass Anleger, die ab 2013 dem geschlossenen Fonds der POS Oikos beigetreten sind - innerhalb der Zeitspanne bis zur Verjährung - aufgrund des neuen Urteils gegen Oikos Erfolgsaussichten vor Gericht hätten. 


Noch vor einigen Wochen wies der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 04.06.2019 (AZ.: II ZR 253/18) zwei Schadensersatz-Pilotklagen von Anlegern gegen die POC Natural Gas Verwaltungs GmbH ab. Jetzt deutet einiges darauf hin, dass die letzten Worte in den Gerichtsprozessen im Fall POC-Fonds noch nicht gesprochen worden sind.