Ziel des Habona Deutsche Einzelhandeslimmobilienfonds 04 ist der Aufbau eines nach Objekten, Mietern und Standorten breit diversifizierten Einzelhandelsportfolios. Derzeit umfasst der Bestand bereits 16 Objekte mit einer Gesamtmiete von 3,5 Millionen Euro p.a. Vor jeder einzelnen Investition wurde von Habona eigenen Angaben zufolge z.B. die nachhaltige Standortqualität durch das Konsumforschungsinstitut GfK bestätigt. Dies soll sicherstellen, dass nur aussichtsreiche Objekte in das Portfolio aufgenommen werden. Wie die Gesellschaft mitteilt, befinden sich derzeit weitere Einzelhandelsimmobilien mit einem Volumen von über 20 Millionen Euro in der Ankaufsprüfung – das Portfolio wird also in Kürze weiter anwachsen. Bei den Anlegern kommt dies gut an – schon in den ersten Vertriebswochen wurde ein Platzierungsstand von rund 60 Prozent erreicht. Allein in den zurückliegenden Wochen wurden nach Auskunft von Habona mehr als vier Millionen Euro Eigenkapital von Privatanlegern gezeichnet.

Der Fonds wurde mit einer geplanten Laufzeit von fünf Jahren konzipiert, die prognostizierten Ausschüttungen betragen 6,5 Prozent p.a. Anleger können sich ab einer Mindestanlagesumme ab 10.000 Euro beteiligen. Aufgrund der hohen Platzierungsgeschwindigkeit dürfte das Eigenkapitalvolumen bald erreicht sein.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.