Drastische Einschnitte, Kahlschlag, das Aus für die umweltfreundliche Sonnenenergie: Die geplanten Kürzungen der Einspeisevergütung für Solarstrom haben hohe Wellen geschlagen. Doch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll allen Protesten zum Trotz ab dem 1. April 2012 rechtswirksam werden – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu. Ablehnung oder Änderungen aus der Länderkammer gelten aber als unwahrscheinlich.

Was ändert sich durch das EEG?
Das Gesetz sieht vor, dass Dachanlagen, die bis zu 10 Kilowatt leisten, für jede Kilowattstunde 19,5 Cent erhalten. Für Anlagen bis zu 1 MW Leistung sind es 16,5 Cent pro Kilowattstunde und bei Kraftwerken mit bis zu 10 MW Leistung 13,5 Cent pro Kilowattstunde. Ab Mai sollen die Vergütungssätze dann stetig sinken und zwar bis Oktober 2012 um monatlich 1 Prozent. Ab November 2012 soll sich die monatliche Kürzung nach dem Zubau des vorherigen Kalender-Quartals richten. Davon abhängig sollen pro Jahr Vergütungs-Kürzungen bis maximal 29 Prozent möglich sein. Das sogenannte Marktintegrationsmodell, also die durch das EEG vorgeschriebene anteilige Direktvermarktung bzw. der Eigenverbrauch von Teilen des produzierten Solarstroms, soll für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 20 Prozent erhöht werden. Das bedeutet, 80 Prozent des Stroms werden über das EEG vergütet. Für Anlagen bis 1 Megawatt beträgt dieser Wert 90 Prozent und für große Solarkraftwerke zwischen 1 und 10 Megawatt Leistung werden weiterhin 100 Prozent des Stroms vergütet.

Übergangsfristen vorgesehen
Betreiber von Solaranlagen, die bereits in Betrieb sind, können zunächst aufatmen. Denn bestehende Anlagen sollen weiterhin bis zum Ablauf von 20 Jahren den Einspeisetarif erhalten, der zur Zeit der Inbetriebnahme galt. Dachanlagen, deren Anschluss ans Netz bis zum 24. Februar 2012 beantragt wurde, können bis Ende Juni 2012 auf die alte Vergütung zurückgreifen. Und Freiflächenanlagen sollen sogar noch bis Ende September 2012 nach altem Recht betrieben werden dürfen.

Solarfonds-Anbieter wollen alten Tarif sichern
In den Genuss dieser Übergangsregelungen wollen auch die Anbieter von Photovoltaikfonds kommen – schließlich basieren ihre Planrechnungen auf den alten Einspeisevergütungen. Wattner etwa reagierte prompt und erweiterte das Portfolio des Wattner SunAsset 3 um ein weiteres Solarkraftwerk in Niedersachsen. Die Anlage „Rätzlingen I“ wurde im Dezember 2011 errichtet und verfügt über eine Leistung von 5,6 Megawatt. Nach Angabe des Emittenten liegt die Investitionssumme für die Anlage bei rund 10,5 Millionen Euro. Noch in diesem Halbjahr, also gemäß den Übergangsregelungen mit alter Vergütung, soll mit „Rätzlingen II“ ein 5,1-Megawatt-Solarkraftwerk am selben Standort dazukommen. Der Solarfonds Wattner SunAsset 3 wurde mit acht Jahren Laufzeit konzipiert und prognostiziert Ausschüttungen von 170,30 %. Das Platzierungsvolumen dürfte in Kürze erreicht sein.

Auch das Emissionshaus Neitzel & Cie. hat sich rechtzeitig auf die Änderungen durch das EEG vorbereitet. Die Anlagen der Solarparks Mosel und Baruth wurden 2011 in Betrieb genommen und gehen in den nächsten Tagen ans Netz. Weitere Anlagen aus dem Portfolio sollen folgen, damit auch für diese die bisherige Vergütung in Anspruch genommen werden kann. Der geschlossene Fonds Solarenergie 3 – Deutschland ist damit gut aufgestellt. Schnellentschlossene, die sich bis Ende April beteiligen, erhalten einen Frühzeichnerbonus von 7 Prozent für das ganze Jahr 2012.