Seit Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz im Februar 2017 zu den neuen Geschäftsführern der POC-Gesellschaften bestellt wurden, schöpfen die investierten Anleger wieder etwas Hoffnung. Zur Erinnerung: Über die zwischen 2008 und 2012 emittierten POC-Fonds beteiligten sich etwa 10.000 Anleger an der Öl- und Gasförderung in Kanada. Zwar ließ das Geschäftsmodell die Renditen zunächst sprudeln, fußte allerdings auf einem undurchsichtigen Unternehmensgeflecht und massiver Misswirtschaft. Der drastische Ölpreisrückgang tat sein Übriges, dass Anleger um ihr Geld fürchten mussten. Aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses der Investoren gegenüber der damaligen Geschäftsführerin Monika Galba sollte diese abberufen werden; Galba kam diesem Schritt durch Niederlegung ihrer Ämter zuvor. Kockartz und Christochowitz arbeiten seitdem an der Rettung der POC-Gesellschaften.


Zum anhaltenden Sanierungsprozess gibt das Unternehmen aktuell bekannt, dass die kanadischen Finanzbehörden die schriftliche Bescheinigung erteilt hätten, dass durch den Erwerb der Ölquellen keine Steuern ausgelöst werden. Auch die Klärung der strittigen Gemeindesteuern stehe kurz vor einer Lösung. Mit konkreten Ergebnissen rechne man schon Mitte Dezember 2018. Bereits jetzt könne aber davon ausgegangen werden, dass nur ein kleiner Bruchteil der geltend gemachten Forderungen bestehe, so die Gesellschaft. „Aufgrund dessen gehen wir davon aus, Ende des ersten Quartals 2019 die erste Zinszahlung in Höhe von vier Prozent p.a. für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 (aus verdientem Geld) leisten zu können“, heißt es in einer in diesen Tagen versandten Infomail. Näheres erführen die Investoren im Rahmen der anstehenden Gesellschafterversammlung, welche aus Kostengründen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werde.


„Anlegerschutzanwälte“ in Schranken verwiesen


Zudem kann die Gesellschaft auf einen weiteren Erfolg im Sinne der Anleger verweisen. Denn die schwierige Situation in den Beteiligungen rief immer wieder selbsternannte Verbraucherschutzanwälte auf den Plan. Zahlreiche Anleger, darunter sogar Angehörige von verstorbenen POC-Investoren, erhielten Post, in der entsprechende Anwälte ihre Hilfe im Schutz vor dem Kapitalverlust anboten. Solche Kanzleien zielen darauf ab, an den verunsicherten oder geschädigten Anlegern zu verdienen – alles unter dem Deckmantel der Interessenvertretung und Bündelung der Ansprüche. Das Ergebnis sind oft langwierige und aussichtslose Prozesse mit weiteren finanziellen Belastungen. Dass in den Werbeschreiben auch nicht vor Falschaussagen Halt gemacht wurde, stellte nun das Landgericht Kiel in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Anwalt klar. Diesem wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, bestimmte Aussagen etwa bezüglich der neuen Geschäftsführer oder dem Treuhandkonto zu behaupten oder zu verbreiten.


In diesem Zusammenhang betont POC: „Weder die neue Geschäftsführung, noch die neue Treuhandkommanditistin haben bislang Anlegeradressen an Anwaltskanzleien (oder sonstige Personen) herausgegeben. Wir gehen davon aus, dass dies noch durch die vormals verantwortlichen Personen erfolgt ist. Kein Anleger hat von einer der POC-Gesellschaften bislang Schadensersatz erhalten. Vereinzelt in erster Instanz obsiegenden Urteile wurden vom Kammergericht in der Berufungsinstanz aufgehoben. Beide am Kammergericht mit den Prospekthaftungsklagen gegen die POC Verwaltungsgesellschaften befassten Senate teilen die Ansichten der Klägeranwälte nicht und halten die Prospekte der POC-Fonds in jeglicher Hinsicht für ordnungsgemäß.“