Fondsfusionen
Definition: Bei einer Fondsfusion wird das Sondervermögen des abgebenden Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Die Verschmelzung ist in der Regel steuerneutral. Gründe für den Zusammenschluss sind oftmals ein zu geringes Fondsvolumen oder Änderungen der Anlagepolitik. Auch kann die Effizienz durch eine solche Übertragung auf einen anderen Zielfonds gesteigert werden.

Der Mischfonds JPM Global Income B div Euro (WKN: A0RBX3) wird zum 28.10.2015 mit dem JPM Investment Funds – Global Income C div Euro (WKN: A0RBX4) fusionieren. Die Einstellung der Anteilausgabe wurde zum 23.10.2015 bekanntgegeben, die Einstellung der Anteilrücknahme ist zum 28.10.2015 vorgesehen.

Der Rentenfonds Allianz Corporate Bond Europa A EUR (WKN: 987179) wird zum 28.08.2015 mit dem Allianz Euro Investment Grade Bond Strategy A EUR (WKN: A1JPF8) zusammengelegt. Die Anteilausgabe für den abgebenden Fonds wurde bereits eingestellt, eine Anteilrücknahme ist noch bis zum 21.08.2015 möglich.

Mit Wirkung zum 18.09.2015 wird der Mischfonds Allianz Reale Werte (WKN: 979740) auf den Dachfonds VermögensManagement Stars of Multi Asset (WKN: 979754) übertragen.

Fondsschließungen
Für den Dachfonds Santander WF Total Return P (WKN: SEB1AB ) der SEB Investment GmbH wurde eine Fondsschließung zum 30.06.2017 bekanntgegeben.

Auch der Dachfonds DJE Real Estate P (WKN: A0B9GC) wird geschlossen.

Wiederaufnahme der Anteilausgabe
Für den Absolute-Return-Fonds Schroder GAIA Egerton Equity Euro A (WKN: A0YHN2) werden seit dem 17.07.2015 wieder uneingeschränkt Anteile ausgegeben.