Die Idee dürfte vielen Anlegern aus dem Herzen sprechen: eine aktienmarktähnliche Rendite zu erzielen, aber ohne das klassische Risiko von Aktieninvestments einzugehen. Genau dieses Ziel verfolgt der GREIFF special situations Fund OP (WKN: A0F699). Dabei nutzt er eine auf dem deutschen Markt für Publikumsfonds bislang einzigartige Strategie: Er setzt seinen Fokus auf Spezialitäten des deutschen Übernahmerechts und senkt das Risiko, indem er die Regelungen des deutschen Aktiengesetzes und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nutzt. Das WpÜG legt die Bedingungen für die Übernahme inländischer börsennotierter Unternehmen fest. Es definiert die jeweiligen Transparenzpflichten für die verschiedenen Arten eines Angebots und bestimmt die zu erbringende Gegenleistung bei Unternehmensübernahmen. Durch das WpÜG profitieren Minderheitsaktionäre – und damit auch die Anleger des GREIFF-Fonds – von gesetzlich geregelten Mindestpreisen der Wertpapiere. Die Anleger sind also nach unten hin abgesichert.

Besitzt das Käufer-Unternehmen mehr als 75 Prozent der Gesellschaft, kann es außerdem einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das heißt: Die Tochter muss künftig ihre kompletten Erträge an die Mutter abtreten. Was zunächst negativ klingen mag, kann für die Anleger von besonderem Vorteil sein: Denn neben dem Barabfindungsangebot kann vor allem die jährliche Ausgleichszahlung – auch Garantiedividende genannt – sehr hoch ausfallen. Der Vertrag läuft in der Regel so lange, bis es zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre, zum sogenannten Squeeze-out, kommt. In dieser Zeit können Garantiedividenden attraktive Verzinsungen bieten. Weil dieser Betrag – wie der Name bereits sagt – durch die beherrschende Firma garantiert wird, ist sie als weiterer Sicherheitsbaustein für die Anleger zu sehen.

Zusätzlich profitiert das Portfolio des GREIFF-Fonds von nicht bilanzierten stillen Reserven. Diese resultieren aus Nachbesserungsrechten aus laufenden Spruchstellenverfahren zu Squeeze-Outs und Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen: Das Aktiengesetz ermöglicht es Minderheitsaktionären bei Fusionen oder Übernahmen, gegen ein zu niedriges Abfindungsangebot zu klagen, um ein sogenanntes Spruchstellenverfahren einzuleiten. Diese Verfahren können zwar mitunter mehrere Jahre dauern, sie führen aber in der überwiegenden Zahl der Fälle zu einer erheblich höheren Abfindung der Minderheitsaktionäre – und damit zu einer attraktiven „Bonus“-Rendite für die Anleger.

5-Jahres-Performance des GREIFF special situations Fund OP (01.07.2010-30.06.2015)