Bei erfahrenen Anlegern erfreuen sich Vermögensanlagen immer größerer Beliebtheit. Lange war diese Investitionsmöglichkeit unreguliert und fiel unter den Begriff des „Grauen Kapitalmarkts“. Mit diesem Begriff drückte sich aus, dass schon ein erhebliches Maß an Erfahrung und Fähigkeit zum Verständnis der gewählten Vertragsstrukturen erforderlich war, um seriöse Angebote von unseriösen unterscheiden zu können. Gerade unerfahrene Investoren waren gut beraten, Abstand von diesem Investitionsfeld zu nehmen.


Hier setzte im Jahr 2015 das geänderte Kleinanlegerschutzgesetz an. In dessen Rahmen wurde auch das Vermögensanlagengesetz mit dem Ziel erweitert, ganz klar „die Spreu vom Weizen zu trennen“. Nach fünf Jahren Regulierung konstatiert der Branchendienst kapital-markt intern (k-mi): „Vermögensanlagen sind inzwischen umfassend reguliert: Nahezu lückenlose Prospektpflicht […] mit entsprechenden Transparenzauflagen [,] insbesondere was die Werbung und die Berichtspflicht betrifft“.


So verbleiben heute nur noch wenige Angebote im Graubereich. Eines dieser „Graumarktprodukte“ ist das sogenannte „Bonusgoldmodell“. Hierbei handelt es sich um Gold- und Edelmetallanlagen, die das charakteristische Merkmal „Gold wirft keine Zinsen ab“ dadurch aufzuheben versuchen, dass sie Konzepte in Aussicht stellen, die Zinsen versprechen. Aber auch an dieser Stelle tut sich etwas. Mitte Oktober dieses Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Gesetzesentwurf für das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) angekündigt. Im Rahmen dieses Entwurfs soll unter anderem das Vermögensanlagengesetz um eben diese Bonusgoldmodelle erweitert werden. Für k-mi ein folgerichtiger Schritt, um unseriöse Investmentangebote bereits von Anfang an zu unterbinden. Der Branchendienst zweifelt an, dass die entsprechenden Modelle es schaffen, den Anforderungen des Vermögensanlagengesetzes zu genügen. „Die üblichen Floskeln von Sammeleinkauf mit Rabatt, Hochzeitsgold etc. unfallfrei in eine Prospektprognose zu gießen, dürfte anspruchsvoll sein“, kommentiert k-mi. 


BaFin-Studie „Ergebnisbericht Grauer Kapitalmarkt“


Was sagt nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) selbst nach ihrer Recherche zum Wahrnehmungserfolg in Bezug auf die Regulierung von Vermögensanlagen?


Insgesamt kommt die Bafin in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass sich der Ruf von Investitionsmöglichkeiten im Bereich der nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) regulierten Kapitalanlagen in der breiten Öffentlichkeit noch nicht wesentlich verbessert hat – ein Umstand, an dem laut k-mi die BaFin selbst nicht ganz unschuldig ist. „Leider ist die BaFin nicht ganz konsequent und verwendet Vermögensanlagen und ‚Grauer Kapitalmarkt‘ hier quasi synonym. Aber selbst nach den eigenen Kriterien der BaFin trifft das Etikett ‚Graumarkt‘ nicht mehr auf Vermögensanlagen zu.“, so k-mi.


Erfahrungs- und Verteilungsbetrachtung der Studien


Im Fokus der Bafin-Erhebung standen ca. 4.000 Bürger im Zeitraum April bis Mail 2020 und die Frage, ob diese bereits Erfahrungen mit „Graumarktprodukten“, also Unternehmensbeteiligungen, Genussrechten, Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, Partiarischen Darlehen oder Direktinvestments gesammelt hatten. Lediglich 4,5 Prozent der Befragten gaben an, solche Anlageprodukte schon einmal erworben zu haben. Diese wiederum investierten bis zu 25 Prozent ihres Gesamtvermögens in entsprechende Vermögensanlagen. Je höher das Einkommen der Befragten, desto eher investierten sie in den vorgenannten Bereichen. Bei ihrer Auswertung der Studienergebnisse resümiert k-mi: „Dies bedeutet also, dass der Vertrieb weitgehend zielgruppengerecht und als Beimischung erfolgt.“


Erfolgs- und Verlustbetrachtung der Studien


Erwerber von Vermögensanlagen beziehungsweise regulierten „Graumarktprodukten“ schätzen der k-mi-Betrachtung nach „die Produkte deutlich rentabler, langfristiger und sicherer ein als Befragte, die noch keine erworben haben. Je mehr Erfahrungen Kunden demnach mit Vermögensanlagen haben, desto besser denken sie darüber“.


So sind laut Studie etwa die Hälfte der Befragten, die bereits Anlageerfahrungen mit Vermögensanlagen gemacht haben, mit der Renditeentwicklung zufrieden. Insgesamt drei Viertel der Anleger sind „zufrieden oder teilweise zufrieden“. Lediglich 16 Prozent der Befragten gaben an, dass die Rendite nicht ihren Erwartungen entsprochen habe.


Hier finden Sie die vollständige Studie der BaFin mit dem Titel „Ergebnisbericht Grauer Kapitalmarkt“, in der das „Verständnis von Investitionen in den Grauen Kapitalmarkt“ betrachtet wurde. Hier finden Sie die k-mi-Studie zu Vermögensanlagen, welche zur Auswertung der Bafin-Studie herangezogen wurde.


Zu kapital-markt intern (k-mi)


Der Branchendienst k-mi ist seit geraumer Zeit bestrebt, mit Vorurteilen über Vermögensanlagen aufzuräumen. Das Fazit: „‚Grauer Kapitalmarkt‘ ist längst kein Schreckgespenst mehr!“ Auch das Bild von „goldkettchentragenden und provisionsgierigen Vermittlern“ nimmt k-mi aufs Korn – der häufigste Vertriebsweg sei ein ganz anderer. Der BaFin-Studie zufolge haben 40 Prozent der Studienteilnehmer das Produkt über den Direktvertrieb erworben, 32 Prozent in einer Bank, 14 Prozent über freie Berater und weitere 14 Prozent über sonstige Wege (wie Fondsdiscount.de; Anmerkung der Redaktion). Mit ihrem Report ist es k-mi gelungen, darzulegen, dass Vermögensanlagen nicht so schwarz – oder grau – sind, wie sie häufig gemalt werden. Die BaFin-Studie zeigt auch, dass mit der Erfahrung, die Anleger mit Vermögensanlagen machen, das Vertrauen in diese Produkte zunimmt. Für k-mi ist ganz klar: Vermögensanlagen sind besser als ihr Ruf.


Zu FondsDISCOUNT.de


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