Zahlreiche Kunden sind verunsichert, wenn in Formularen oder Zeichnungsunterlagen die Frage nach der steuerlichen Ansässigkeit auftaucht. Oft wird etwa in Folge der Zeichnung eines US-Fonds angegeben, in den USA steuerlich ansässig zu sein. Doch ist das korrekt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Anleger, die eine US-Beteiligung zeichnen, tatsächlich auch in den USA steuerpflichtig sind und eine entsprechende Steuernummer erhalten. Dennoch entfällt die steuerliche Ansässigkeit damit noch nicht auf die USA.


„Einkünfte aus anderen Staaten, die dort einer Besteuerung an der Quelle unterliegen können, führen für sich allein genommen noch nicht automatisch zu einer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland“, so das Bundeszentralamt für Steuern (BZST). Für eine nach dem deutschen Steuerrecht geltende Ansässigkeit bedarf es Merkmalen, wie z. B. dass der Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt im jeweiligen Staat besteht.


Das BZST erklärt zu den gängigen Fragebögen in diesem Zusammenhang: „Mit der Einholung einer Selbstauskunft möchte die Bank (oder das Emissionshaus, Anm. d. Red.) Ihre steuerliche Ansässigkeit bestimmen. Diese richtet sich nach den nationalen Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des jeweiligen Staates und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Staatsbürgerschaft allein bestimmt in den meisten Fällen nicht zugleich die steuerliche Ansässigkeit. Dies gilt nur in Ausnahmefällen (wie für die USA). Anhaltspunkte für eine steuerliche Ansässigkeit sind vielmehr ortsgebundene persönliche Merkmale.“


Unabhängig von einer eventuell aus amerikanischer Sicht bestehenden steuerlichen Ansässigkeit, richtet sich die steuerliche Ansässigkeit einer natürlichen Person im Deutschen Steuerrecht nach deren Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort, sprich, deren Lebensmittelpunkt.


Um zu überprüfen, ob Ihre steuerliche Ansässigkeit nach dem deutschen Steuerrecht auf das Zielland der jeweiligen Sachwertbeteiligung entfällt, haken Sie für sich die folgende Checkliste ab:



  • Ich besitze eine US-amerikanische Staatsbürgerschaft und habe dort einen ständigen Wohnsitz bzw. erziele Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit.  

  • Meine Meldeanschrift befindet sich im Ausland und ich lebe zumindest 183 Tage dort.

  • Ich habe eine Festnetz-Telefonnummer in einem Meldestaat

  • Ich besitze eine gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht zugunsten einer Person mit Melde-Anschrift im Ausland.


Haben Sie zumindest eine der Fragen mit „ja“ beantwortet, haben Sie sehr wahrscheinlich eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb Deutschlands.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass FondsDISCOUNT.de keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung erbringt und nur allgemeine Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Eine individuelle Steuerberatung kann nur der persönliche Steuerberater leisten.