Positive Nachrichten aus dem Hause Wertgrund: Wie die Fondsgesellschaft mitteilt, wurde eine Immobilie aus dem Portfolio des offenen Immobilienfonds WohnSelect D (WKN: A1CUAY) für 22,1 Millionen Euro an Bouwfonds Investment Management verkauft. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Wohnanlage in Münster-Coerde mit 239 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten. Wertgrund hatte die Wohnanlage Ende 2010 von einer Privatperson erworben und rund 5,17 Millionen Euro in die Sanierung investiert. Durch Modernisierung, energetische Maßnahmen und Investitionen in den Bestand konnte der Leerstand seit dem Ankauf von elf auf drei Prozent gesenkt werden. „Als wir die Wohnungen in Münster übernommen hatten, waren diese größtenteils unsaniert und in einem schlechten Zustand. Durch zahlreiche Maßnahmen konnten wir die Wohnqualität heben und das Mietniveau nachhaltig steigern“, freut sich Thomas Meyer, Vorstand der Wertgrund Immobilien AG. Die Investitionen haben sich gelohnt: Die Mieteinnahmen stiegen laut Wertgrund von etwa 890.000 Euro im Jahr 2010 auf nun 1,34 Millionen Euro pro Jahr.

Mit den Einnahmen aus dem Verkauf sollen neue Wohnanlagen für den WohnSelect D erworben werden. Investitionsziel sind dabei vor allem Bestandsimmobilien in deutschen Metropolregionen und in „Hidden-Champions-Standorten“, in Mittelstädten also, die eine überdurchschnittlich gute Wirtschafts- und Bevölkerungsprognose aufweisen. Bei den Immobilien selbst handelt es sich überwiegend um Anlagen mit erhöhtem Management-Potenzial. „So können wir die Werte aktiv heben und langfristig von den Wohneinheiten profitieren“, erklärt Meyer.

Wer sich für den WohnSelect D als Geldanlage interessiert, muss derzeit Geduld haben: Seit dem 25. März 2015 greift ein sogenannter Cash Stop, d.h. derzeit werden keine neuen Gelder in den Fonds aufgenommen und Anleger können nicht investieren. Ziel des Cash Stops ist eine Senkung der Liquiditätsquote. Denn ein zu hoher Cash-Bestand kann auf die Rendite drücken. Zum Schutz des Fonds und seiner Bestandsinvestoren will Wertgrund die vorhandenen Gelder daher erst investieren, bevor der Fonds wieder für Neuinvestoren geöffnet wird. Die Anteilsrückgabe ist von den Maßnahmen nicht betroffen.

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