Wenn man die Kursentwicklung der Wirecard-Aktie im Zeitraum der letzten zwölf Monate betrachtet, stellt man eine rasante Berg- und Talfahrt fest. Anfang des letzten Jahres nahm die Aktie des deutschen Zahlungsdienstleistungsunternehmens eine so steile Aufwärtsbewegung, was schließlich zur Listung im Deutschen Aktienindex im September 2018 führte. Wirecard verdrängte zu dem Zeitpunkt das DAX-Gründungsmitglied Commerzbank und gehört seitdem zu den größten und liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes. Bei Anlegern sorgte das anfangs für große Euphorie. Doch ab Oktober setzte die Abwärtsbewegung ein. Nachdem sich der Kurs zum Jahreswechsel wieder erholte, kam es ab Ende Januar 2019 zu erdrutschartigen Verlusten. Einmal verlor die Aktie an einem Tag sogar 26 Prozent. Für einen DAX-Konzern sind diese großen Einbußen eher ungewöhnlich.


Short-Attacken nach negativen Presseberichten


Dem massiven Einbruch gingen mehrere Berichte der renommierten Zeitung Financial Times über dubiose Geschäfte des Unternehmens voraus. Darin war die Rede von möglichen Scheinbilanzen und Geldwäsche eines Tochterunternehmens in Singapur. Zwar hatte Wirecard diese Vorwürfe als subtanzlos zurückgewiesen, doch befeuerten diese wiederum Spekulationsgeschäfte: Vor allem Hedgefonds starteten regelrechte Short-Attacken mit Leerverkäufen und verdienten viel Geld mit fallenden Kursen. Bei dem sogenannten Short-Selling werden Aktienpakete gegen Gebühr bei Aktionären zu einem festen Preis ausgeliehen und am Markt verkauft. Bei einem Absinken der Kurse kauft der Akteur die Aktien zu einem niedrigeren Preis zurück, um diese dann an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz der beiden unterschiedlichen Kursnotierungen stellt den Gewinn des Short-Sellers dar.


BaFin verbietet Spekulation


Mit ihrer Verfügung vom 18. Februar 2019 hat nun die Finanzaufsichtsbehörde BaFin die Begründung neuer Leerverkaufspositionen und die Erhöhung bestehender Positionen verboten und beugt weiteren Spekulationen vor. Damit will die Behörde einer möglichen Entwicklung entgegentreten, die „durch die exzessiven Preisbewegungen“ der Wirecard-Aktie zu einer Bedrohung für das Marktvertrauen führen könnte. Laut der Verfügung könnten die stetig gewachsenen Leerverkaufspositionen einen erheblichen Verkaufsdruck bewirken und damit die Abwärtsspirale des Kurses beeinflussen. Die Verfügung der BaFin, die auf Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO beruht, gilt vorerst bis zum 18. April 2019.


Die Wirecard AG ist nicht zum ersten Mal Ziel von Short-Attacken. Schon in den Jahren 2008 und 2016 profitierten laut BaFin Leerverkäufer von Short-Selling. Auch damals wurden diese Attacken durch eine negative Berichterstattung begünstigt. Da aber Short-Selling den Kursrückgang an der Börse nur indirekt verursacht, ist es nach dieser regulierenden Maßnahme der BaFin am Unternehmen selbst, Vorwürfe von Misswirtschaft zu entkräften und das Vertrauen der Anleger wieder herzustellen.