Flossbach von Storch führt im Zuge der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 bei zahlreichen Fonds Mindestkapitalbeteiligungsquoten ein. Bei den ausgewogenen und flexiblen Multi-Asset-Fonds soll die Quote bei mindestens 25 Prozent liegen, bei den Aktienfonds bei mehr als 51 Prozent. Die jeweiligen Portfoliomanager sollen jedoch weiterhin flexibel investieren können.


Die Änderungen betreffen alle Anlageklassen der folgenden Teilfonds:
Flossbach von Storch – Multiple Opportunities II (ISIN Retail-Tranche: LU0952573482), Flossbach von Storch – Multi Asset – Defensive (ISIN Retail-Tranche: LU0323577923), Flossbach von Storch – Multi-Asset – Balanced (ISIN Retail-Tranche: LU0323578145), Flossbach von Storch – Multi Asset – Growth (ISIN Retail-Tranche: LU0323578491), Flossbach von Storch – Global Quality (ISIN Retail-Tranche: LU0366178969), Flossbach von Storch – Dividend (ISIN Retail-Tranche: LU0831568729), Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities (ISIN Retail-Tranche: LU1012015118), Flossbach von Storch – Global Convertible Bond (ISIN Retail-Tranche: LU0366179009), Flossbach von Storch – Bond Total Return (ISIN Retail-Tranche: LU0952573136), Flossbach von Storch – Bond Opportunities (ISIN Retail-Tranche: LU0399027613), Flossbach von Storch – Currency Diversification Bond (ISIN Retail-Tranche: LU0526000731).


Änderungen in der Anlagepolitik:
Die Anlagepolitik beim Flossbac von Storch – Multiple Opportunities II, Flossbach von Storch Multi Asset – Balanced sowie beim Flossbach von Storch – Multi-Asset –Growth wird insofern verändert, dass ab dem 1. Januar 2018 fortlaufend mindestens 25 Prozent des Netto-Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiert wird.


Auch die Anlagepolitik des Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities wird geändert. Bislang investiert der Fonds direkt oder indirekt in Aktien von Emittenten mit Sitz außerhalb Westeuropas, Japans und Nordamerikas. Künftig investiert der Fonds überwiegend direkt in Aktien sowie in Aktienfonds und Aktienzertifikate, sofern deren Investitionsschwerpunkt ebenfalls außerhalb Westeuropas, Japans oder Nordamerikas liegt.


Der Flossbach von Storch – Dividend wird künftig mindestens 75 Prozent direkt in Aktien investieren.


Auch beim Flossbach von Storch – Global Quality wurde eine Präzisierung vorgenommen. Künftig investiert der Fonds mindestens 51 Prozent direkt in Aktien und Aktienfonds.


Änderung der Mindesterst- und Mindestfolgeanlagen:
In den Anteilsklassen F der Teilfonds Flossbach von Storch – Global Convertible Bond und Flossbach Global Quality wird die Mindesterst- und Mindestfolgeanlage von 100.000 auf eine Million je Anleger in der jeweiligen Währung erhöht.


Änderung des erwarteten Grads der Hebelwirkung:
Diese Änderung betrifft den Flossbach von Storch Convertible Bond, hier wird der Grad der Hebelwirkung von aktuell 50-100 Prozent auf bis zu 100 Prozent des Teilfondsvolumens angehoben. Beim Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities wird der Wert von aktuell 0-30 Prozent auf bis zu 30 Prozent des Teilfondsvolumens erhöht.


Änderung des Risikoprofils des typischen Anlegers:
Die Risikoprofile werden beim Flossbach von Storch – Bond Opportunities und beim Flossbach von Storch – Global Convertible Bond jeweils von aktuell „langfristiger Anlagehorizont“ zu „mittelfristiger Anlagehorizont“ geändert.


Änderung in der Bewertungslogik:
Aktuell werden in allen Teilfonds, mit Ausnahme des Flossbach von Storch – Global Emerging Markets Equities, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages bewertet. Zukünftig wird die Bewertungslogik dahingehend geändert, dass für alle Teilfonds die Wertpapiere Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Schlusskurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet werden.


Ab wann gelten die Änderungen?
Die von der Verwaltungsgesellschaft bekannt gegebenen Änderungen sollen am 3. Oktober 2017 in Kraft treten, die Verkaufsprospekte werden zu diesem Datum aktualisiert. Anleger, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Fondsanteile bis zum 2. Oktober 2017, 14 Uhr kostenlos zurück gegeben.


Auch Stiftungsfonds von Änderungen betroffen:
Auch Investoren des Flossbach von Storch – Stiftung (ISIN: LU0323577766 bzw. ISIN: LU1484808933) werden von der Verwaltungsgesellschaft über anstehende Änderungen informiert. Demnach wird etwa die Mindesterst- und Mindestfolgeanlage der Anteilsklasse SR gestrichen. Die Bewertungslogik wird ebenfalls dahingehend geändert, dass eine Bewertung der Wertpapiere zum letzten verfügbaren Schlusskurs vorgenommen wird. Die Investoren werden zudem darauf hingewiesen, dass die Bestätigung der Steuerbefreiung nach §44 Abs. 7 S.1 EStG an die Verwaltungsgesellschaft zu übermitteln ist, sollte dies bislang noch nicht erledigt worden sein.