Das Schreiben, das Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter in diesen Tagen an die Magellan-Anleger versandt hat, dürfte wieder als kleiner Lichtblick aufgenommen werden, denn voraussichtlich im Juli dieses Jahres können erste Auszahlungen geleistet werden. Hintergrund: Ein im vergangenen Jahr erstelltes Gutachten bezüglich der Eigentumsfrage der Container kam zu dem Ergebnis, dass die Anleger nicht direkt Vertragspartner der Reedereien geworden seien, die Schuldnerin ihnen aber die Mietforderungen gegen die Reedereien zur Sicherheit abgetreten hat. Aufgrund dieser sogenannten Sicherungsabtretung stehen den Anlegern die Mietzahlungen der Reedereien für die Monate Mai und April sowie gegebenenfalls März 2016 bevorrechtigt zu. Abgezogen wird ein gesetzlich festgelegter Kostenbeitrag in Höhe von neun Prozent zzgl. Umsatzsteuer. Die Beschränkung auf die Mieten für die Monate Mai, April und ggf. März 2016 liege in der durch das Gesetz vorgegebenen beschränkten Wirkung der Sicherungsabtretung im Insolvenzverfahren begründet, schreibt Borchardt.

Allerdings, auch darauf weist der Insolvenzverwalter hin, sei eine Auszahlung nur dann möglich, soweit Magellan tatsächlich Mieteinnahmen aus der Vermietung der Container in den genannten Monaten erzielt habe. Denn zum Teil seien die Container in dem betroffenen Zeitraum eben nicht vermietet gewesen, sondern lagerten im Depot. Oder der Container war irreparabel beschädigt oder ist sogar von Bord gegangen. Auch der Fall, dass ein Container aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Magellan gar nicht mehr erst ausgeliefert worden ist, sei möglich. Für die betroffenen Anleger sei dies natürlich „sehr unglücklich“. Der Insolvenzverwalter könne jedoch nur die Gelder aus den tatsächlich eingegangenen Mietzahlungen der Reeder aus dem operativen Geschäft in den Monaten Mai, April und z.T. März 2016 ausbezahlen. Ausbleibende Mietzahlungen nähmen dann aber in voller Höhe an der Schlussverteilung der Insolvenzmasse teil.

Auch bezüglich des Verkaufsprozesses hat Borchardt Neuigkeiten. Wie bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossen, setze er den durch KPMG begleiteten Verkaufsprozess fort und führe ein sogenanntes Bieterverfahren zur Veräußerung des gesamten Containerportfolios durch. Im letzten halben Jahr seien Gespräche mit insgesamt sechs potenziellen Käufern geführt worden, seit Februar dieses Jahres sei intensiv mit zwei Interessenten verhandelt worden. Am 13. April 2017 habe der Gläubigerausschuss dann dafür gestimmt, die Verhandlungen exklusiv mit einem der beiden Bieter fortzuführen.

Parallel zu den Verkaufsverhandlungen würde eine mögliche Abwicklung der laufenden Mietverträge mit den Reedereien im Geschäftsbetrieb von Magellan über die nächsten fünf bis zehn Jahre erarbeitet. Das mögliche Ergebnis dieses Szenarios will Borchardt einem potenziellen Verkauf des Containerportfolios nach Abschluss der Verhandlungen gegenüberstellen und den Anlegern im nächsten Rundschreiben voraussichtlich im Juni 2017 präsentieren.