Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führte zum Ende des vergangenen Jahres eine umfangreiche Internetrecherche durch. Ergebnis: Die große Mehrheit der Kapitalanlagegesellschaften und Finanzportale befolgt alle Regeln und Vorschriften der Aufsichtsbehörde. Bei 92 Prozent der überprüften Publikums-Investmentvermögen stellte die BaFin keinerlei Auffälligkeiten fest (siehe Grafik). Gegenstand war die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG), dem Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und dem Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Vorschriften, die die Anbieter von Finanzprodukten beachten müssen, wenn sie diese bewerben. Die BaFin untersuchte dazu „Verkaufsunterlagen und Werbeanzeigen für Publikums-Investmentvermögen, Internetseiten von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Werbung für öffentliche Angebote von Wertpapieren und Vermögensanlagen“, gibt die Behörde in ihrem Journal bekannt. Überdies suchten die Beamten zusätzlich nach Werbeanzeigen für Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten bei Internet-Suchmaschinen.



Nach Abschluss der Untersuchung wurden 244 Internetseiten und 170 Werbeanzeigen durchforstet. Die meisten der insgesamt 74 Verstöße kamen von Unternehmen, die nicht unter ihrer ständigen Aufsicht stehen. Die BaFin überprüfte bei der Internetrecherche insgesamt 82 Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und 162 Publikums-Investmentvermögen daraufhin, ob die Verkaufsunterlagen ordnungsgemäß bereitgestellt und in Werbeanzeigen auf den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen verwiesen wurde.

Keine Mängel bei Investmentfonds festgestellt
Die Verstöße hielten sich in Grenzen: „Lediglich in 13 Fällen wurden entweder nicht alle Verkaufsunterlagen bereitgestellt, die der Anleger zur umfassenden Information über das Finanzprodukt benötigt, oder es wurde nicht hinreichend auf den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen hingewiesen“, heißt es im aktuellen Journal.

Bei Investmentfonds stellte die BaFin keine Mängel fest. Für Wertpapiere fehlte in drei Fällen der Hinweis auf den Prospekt. Darüber hinaus entdeckte die BaFin 22 unerlaubt angebotene Wertpapiere. Darunter befanden sich nicht börsennotierte Aktien (27 %), Genussscheine (12 %) und andere Wertpapiere (23 %) wie zum Beispiel Zertifikate oder Wandelschuldverschreibungen. Einige der Wertpapiere wiesen der BaFin zufolge sogar so schlechte Informationsgrundlage auf, dass sie „nicht eindeutig einer Gruppe zugeordnet werden“ konnten.

Es gibt sie also noch, die schwarzen Schafe der Finanzindustrie, wenn sich auch das Ausmaß in Grenzen hält. Die BaFin empfiehlt Anlegern bei Werbebotschaften besonders wachsam zu sein, in denen „das Finanzprodukt als übermäßig positiv und risikoarm“ beschrieben wird.

Vorsicht: Bei Vermögensanlagen immer auf das Prospekt achten
Einige Unregelmäßigkeiten ergaben sich bei Vermögensanlagen. Für diese Produkte muss der Emittent einen Prospekt herausgeben, der von der BaFin genehmigt wird. Vermögensanlagen sind erst prospektpflichtig, seit im Juli 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten ist. Wie die Online-Recherche ergab, handelte es sich in 29 Fällen um unerlaubte Werbung, weil kein von der Behörde genehmigtes Dokument veröffentlicht wurde.

FondsDISCOUNT.de informiert regelmäßig über aktuelle Beteiligungsangebote, die nach dem Vermögensanlagengesetz strukturiert sind. Bei uns erhalten Sie alle verfügbaren und gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihrem Produkt. Wir arbeiten eng mit der BaFin zusammen und stehen unter ständiger Aufsicht der Behörde. So stellen wir sicher, dass wir Privatanleger immer auf das Totalverlustrisiko einer Vermögensanlage hinweisen. Ebenso wichtig und gesetzlich vorgeschrieben ist der Hinweis, dass der Ertrag einer Vermögensanlage geringer ausfallen kann, als es im Prospekt ausgewiesen ist.

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