Die Webseite der EN Storage ist abgeschaltet, kein gutes Zeichen für die Anleger. Der Geschäftsführer der Gesellschaft teilte am 27. Februar 2017 via Mail seinen Investoren mit, dass der Geschäftsbetrieb vorerst eingestellt werden musste und bestätigt zugleich, dass am Donnerstag, den 23. Februar 2017, die Büroräume durchsucht worden sind.

Im Raum steht der Verdacht, „falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft gemacht zu haben“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Antrag zur Insolvenzanmeldung wurde bereits erteilt, der Geschäftsführer beschuldigt seinen Partner, einen Großteil der Verträge und Zahlungsabläufe gefälscht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt FondsDISCOUNT.de auf Nachfrage, dass die Durchsuchung der Büroräume von EN Storage stattgefunden hat. Es werde ermittelt, ein Anfangsverdacht des Betrugs ist gegeben, so der Erste Staatsanwalt Jan Holzner. Eine umfassende Stellungnahme werde die Staatsanwaltschaft erst veröffentlichen, wenn keine Verdunkelungsgefahr mehr vorliegt, was noch einige Tage dauern werde.

Besonders ärgerlich für Anleger ist wohl, dass EN Storage in der Vergangenheit mit ausgezeichneten Ratings bedacht wurde. Die Wirtschaftsauskunft „Creditreform“ hat EN Storage noch im Oktober 2016 mit einer „guten Bonität“ bedacht und die Ausfallwahrscheinlichkeit mit 0,26 Prozent beziffert. Im Februar 2016 zertifizierte die Creditreform erstmals die EN Storage. Auch das Focus Spezial „Die Wachstumschampions“ aus dem Dezember 2016 vergab an die EN Storage Platz 3 unter den wachstumsstärksten IT-Unternehmen in Deutschland.

Die EN Storage mit Hauptsitz in Herrenberg bei Stuttgart bezeichnete sich als Datenspeicherspezialist und hatte vor der Pleite rund 30 Millionen eingesammelt. Aktuell waren zwei Anleihen in der Platzierung.

Anleger müssen jetzt geduldig sein. Zunächst wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der einberufene Insolvenzverwalter wird die Anleger informieren, sobald er sich einen Überblick verschafft. Erst dann können die Anleger ihre Forderungen einreichen. Gleichzeitig werden die Behörden die – so noch vorhandenen – Vermögenswerte sichern, die dann im anschließenden Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

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