Noch kurz vor der großen Finanzkrise 2008/2009 beschloss das Europäische Parlament die Durchsetzung der MiFID-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive), welche den Anlegerschutz verstärken und den europäischen Finanzmarkt harmonisieren sollte. Mit MiFID II (seit Januar 2018) wurde der Anlegerschutz weiter ausgebaut, weil dadurch Kosten offengelegt werden müssen und noch mehr Transparenz geschaffen wurde. Da die Kosten von Fonds die Rendite der Anleger mehr oder weniger stark reduzieren, es in den einzelnen europäischen Staaten zudem Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie gibt und so unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen herrschen, könnte es künftig laut Expertenmeinung eine einheitliche EU-Regulatorik geben. Auch in Deutschland gab es zuletzt von der BaFin Kritik gegenüber den Gesellschaften hinsichtlich Kosteninformationen und Geeignetheitserklärung.


 


Gebühren-Studie der ESMA


Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte Anfang des Jahres eine Studie, bei der die Kosten und die Performance von Investmentfonds (UCITS und AIF) untersucht wurden. Dabei kam heraus, dass die Kosten der verschiedenen Anlageprodukte die Performance im Durchschnitt um ein Viertel reduzieren. Jedoch würden die Kosten nach Produkt, Assetklasse und Fonds-Art erheblich variieren. Management-Fees verursachen laut der Studie die größten Kosten. Zudem hätten Privatanleger doppelt so hohe Kosten im Gegensatz zu institutionellen Anlegern. Es wurde auch festgestellt, dass die Kostenmodelle in den einzelnen europäischen Staaten variieren. Von durchschnittlich 4 Prozent in Italien, 3 Prozent in Spanien und nur einem Prozent in den Niederlanden. Bisher werden Gebühren von den jeweiligen Länderbehörden geregelt. Das könnte sich vielleicht bald ändern.


 


EU-Regulatorik für mehr Gleichbehandlung


Detlef Glow, Head of Research EMEA des Datenanbieters Lipper geht davon aus, dass die ESMA die Gebührenmodelle künftig weiter reglementiert. Beim Portal Citywire erklärt er, dass die Ungleichheiten innerhalb der europäischen Fondsindustrie beseitigt werden könnten. Als Beispiel nennt er Frankreich, wo dort beheimate Fonds Service-Gebühren verlangen könnten, ohne zuvor eine darüber aufzuklären. Aufgrund der strikten Regeln zu den Performance-Gebühren in Deutschland würden wiederum viele Fonds aus dem Ausland nicht zum Verkauf hierzulande zugelassen werden. Die Wettbewerbsbedingungen würden mit einer einheitlichen Regelung vereinheitlicht, auch der Schutz für Privatanleger würde aus Sicht des Experten erhöht werden. Für Glow stehen noch zwei andere Punkte im Fokus eines möglichen Interesses der ESMA: Es sei eine Regelung zu nachhaltigen Anlagen zu erwarten, innerhalb derer ESG-Kriterien integriert werden müssen. Des Weiteren könnte die Wertpapierleihe von Interesse sein. Die ESMA könnte prüfen, ob diese Praktik eher den Umsatz des Fondsanbieters steigert oder das Portfolio effizienter gestaltet.


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