Rund 350 Millionen Euro haben die knapp 9000 Anleger bei der Magellan Maritime Services GmbH investiert. Der Insolvenzvertreter rechnet bei einem Verkauf des Container-Portfolios mit etwa 120 bis 130 Millionen Euro.

Aktuell soll der Geschäftsbetrieb bei Magellan laut Insolvenzvertreter weitgehend störungsfrei ablaufen. Die Reedereien würden bislang vollständig und bis auf wenige Ausnahmen pünktlich den für die Container geschuldeten Mietzins leisten. Die Mieten werden, von der übrigen Insolvenzmasse separiert, auf einem gesonderten Anderkonto vereinnahmt.

Der Insolvenzvertreter hat zudem die Anleger schriftlich informiert, was auf der 1. Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg entschieden wurde: Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, dass ein Gläubigerausschuss mit beratender und überwachender Funktion eingesetzt wird. Der Ausschuss ist ein zur Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters berufenes Organ, das kontrollierende und integrierende Aufgaben hat. Der Gläubigerausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Zwei Anlegervertreter, ein Rechtsanwalt, zwei Anleger, ein Arbeitnehmer und ein Lieferant. Dieser Gläubigerausschuss hat am 1. November 2016 das erste Mal eine Sitzung abgehalten. Noch in diesem Jahr soll die nächste Sitzung stattfinden.

Der Ausschuss hat ohne Gegenstimme beschlossen, dass der Insolvenzvertreter von Magellan den Geschäftsbetrieb weiterführt und so untere anderem für den weiteren Einzug der Mieten durch die Reedereien sorgt.

KPMG sucht Interessenten
Die Mehrheit der anwesenden Gläubiger befürwortet die Fortsetzung des Investorenprozess durch KPMG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll belastbare Kaufangebote für das Gesamtportfolio einholen. Eine Entscheidung über den Verkauf wurde somit noch nicht getroffen. Erst wenn verbindliche Angebote vorliegen, werden die Gläubiger informiert. Aktuell sollen die Interessenten eine Due Diligence durchführen. Der Insolvenzvertreter geht davon aus, dass dies Ende Januar 2017 der Fall sein wird und befürwortet weiterhin einen Verkauf als attraktivste Lösung.

Der Gläubigerausschuss hat beschlossen, ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, dass die Frage der Eigentumsrechte klären soll. Als Sachverständiger wurde Prof. Dr. Thole von der Universität Köln beauftragt, der das Gutachten voraussichtlich bis Ende Dezember 2016 vorliegen soll.

Dem Gläubigerausschuss bleibt vorbehalten, ein weiteres Gutachten einzuholen, welches sich mit der Funktionsfähigkeit des Geschäftsmodells und möglichen kriminellen Handlungen der Geschäftsleitung beschäftigt.

Zudem hat die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplans möglich erscheint.