Das Bundesministerium der Finanzen legt einen neuen Referentenentwurf für die Reform der Investmentbesteuerung vor. Demnach sollen inländische Publikumsfonds mit 15 Prozent besteuert werden. Das betrifft Einnahmen aus Dividenden, Mieterträge sowie Gewinne aus Immobilienverkäufen. Der erhöhte Verwaltungsaufwand führt zu höheren Kosten in der Branche. Der Fonds-Verband BVI geht von zusätzlichen Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe aus, die allein bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) anfallen sollen.

Auf der Ebene der Kleinanleger will Finanzminister Wolfgang Schäuble großzügige Teilerstattungen bis zu 100.000 Euro bei der neuen Fondssteuer zulassen, damit die betriebliche und private Altersvorsorge nicht zu sehr belastet wird. Der BVI lobt diesen Schritt. Der aktuelle „Referentenentwurf ist ein deutlicher Fortschritt. Durch höhere Teilfreistellungen wird es für viele Privatanleger keine Steuererhöhungen geben“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI in einer Mitteilung des Verbands. Ein früherer Diskussionsentwurf hatte die Kleinanleger noch wesentlich deutlicher in die Pflicht genommen.

Das Finanzministerium ist von der ursprünglich geplanten vorgezogenen Pauschalbesteuerung für Anleger komplett abgerückt. Dennoch bedeuten die Regeln eine zusätzliche steuerliche Belastung, denn derzeit findet eine Besteuerung nur beim Anleger statt. Auf der Fondsebene selbst fallen bislang keine Steuern an. Unklar ist, wie die Fondsgesellschaften mit dem höheren Verwaltungsaufwand umgehen. Einerseits könnte eine Anhebung der Fondsgebühren erfolgen. Denkbar ist auch, dass sich die höheren Kosten negativ auf die Rendite auswirken.

Diese Gewinne bleiben anteilig unversteuert
Zum Ausgleich sollen Ausschüttungen aus dem Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger teilweise von der Steuer freigestellt werden. Bei Aktienfonds für Privatanleger bleiben künftig 30 Prozent (statt vorher 20) der Gewinne steuerfrei. Für offene Immobilienfonds beträgt die Freistellung nun 60 Prozent (vorher 40). Für Immobilienfonds mit Investitionsschwerpunkt im Ausland werden sogar 80 Prozent der Gewinne nicht versteuert. Erträge aus Mischfonds sind bis zu 15 Prozent von der Steuer befreit.

Begünstigte Anleger sollen ganz von der Steuer befreit werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Pensionskassen und Unterstützungskassen. Hier müsse der Gesetzgeber aber noch eine einfachere Lösung finden, so der BVI. Das vorgesehene Zusammenspiel zwischen KVG, Anleger, Finanzamt und depotführenden Stellen sei zu kompliziert und nicht praktikabel.

Auch für Spezialfonds enthält der Referentenentwurf im Vergleich zum Diskussionsentwurf Verbesserungen: Wieder im Fonds angelegte (thesaurierte) Veräußerungsgewinne sollen nun doch nicht sofort pauschal zu zehn Prozent steuerlich beim Anleger erfasst werden. Stattdessen werden sie dem Anleger erst nach 15 Jahren zugerechnet. Zwischenzeitliche Verluste mindern den zugerechneten Gewinn. Allerdings müssten die Fondsgesellschaften bei Spezialfonds dem BVI zufolge getrennte Buchführungen aufsetzen – getrennt nach Steuer- und Aufsichtsrecht. Die Verwaltung der Einnahmen und Werbungskosten verursacht zusätzlichen Aufwand.

Schäuble stopft Steuer-Schlupflöcher
Mit der Einführung der Fondssteuer will das Finanzministerium dem Entwurf zufolge weitere Steuerschlupflöcher schließen, insbesondere bei solchen Investmentfonds, die eine Steuerreduzierung, Steuerumgehung oder die „Erzielung von unberechtigten Steuererstattungen bei den Anlegern, dem Investmentfonds oder Dritten“ erreichen wollen. Vor allem bei der Dividendenbesteuerung entgehen dem Fiskus aufgrund von Umgehungsstrategien noch immer Steuern.

Zudem wird der Bestandsschutz für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus vor 2009 angeschafften Wertpapieren abgeschafft. Dieser Bestandsschutz habe es ermöglicht, dass Investmentfonds zur dauerhaften Umgehung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen genutzt werden. Entsprechende Investmentfonds für vermögende Einzelanleger (sog. „Millionärsfonds“) wurden in den Jahren 2007 und 2008 vorwiegend im benachbarten Ausland aufgelegt. Die Millionärsfonds seien häufig genutzt worden, um auf den Fonds ganze Wertpapier-Depots des Einzelanlegers zu übertragen. Dadurch sei es möglich gewesen, auch bei ab 2009 angeschafften Kapitalanlagen die Veräußerungsgewinne weiterhin steuerfrei zu beziehen.

Das Finanzministerium bemüht sich dennoch darum, dass „Vertrauen eines Kleinanlegers nicht zu enttäuschen“ und führt einen neuen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro ein. „Das heißt, auch die ab 2018 anfallenden Veräußerungsgewinne bleiben bis zum diesem Betrag steuerfrei. Dadurch dürfte sich für die weit überwiegende Zahl aller Steuerpflichtigen faktisch weiterhin ein Bestandsschutz hinsichtlich der vor 2009 erworbenen Investmentanteile ergeben“, heißt es weiter in dem Referentenentwurf.