Der Jahresbeginn an den Märkten fiel sehr volatil aus. Stiftungsfonds ist das egal. Sie verfolgen eine langfristige und defensive Anlagestrategie und können auf einen langen Track-Record des Wachstums zurückblicken (siehe Grafik, unten). Zum Jahreswechsel trat außerdem die Investmentsteuer-Reform in Kraft. Klaus-Dieter Erdmann, Geschäftsführer bei Asset Standard, erklärt im aktuellen Report Stiftungsfonds, wie Stiftungen mit Investmentfonds Steuern sparen können.


„Der Kern der Investmentsteuerreform besteht darin, dass ab Januar 2018 alle deutschen Fonds auf inländische Dividenden, inländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien 15 Prozent Körperschaftssteuer auf Fondsebene abführen müssen“, so Erdmann. Um die dadurch eintretende Doppelbesteuerung bei den Anlegern zu mindern, sei eine Teilfreistellung auf die Bemessungsgrundlage für die 25-prozentige Abgeltungssteuer eingeführt worden. Es sei zu beachten, dass die festgelegten Quoten auch in den Anlagebedingungen der Fonds eindeutig festgelegt sein müssen.


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Zum 31.12.2017 wurden alle bis dahin aufgelaufenen Erträge für das Geschäftsjahr 2017 noch einmal steuerrechtlich nach dem alten Investmentsteuerrecht thesauriert (auch bei ausschüttenden Fonds). Anleger, die einen Freistellungsauftrag oder eine andere Befreiung aufweisen konnten, erhielten Gutschriften von ihrer depotführenden Stelle. „Ansonsten bekommen Anleger die Steuer, welche im Zuge der Zwangsthesaurierung angefallen ist, beim Verkauf ihrer Anteile erstattet“, erklärt Erdmann.


Eine weitere Neuerung stellt die Vorabpauschale dar. Sie dient der Sicherung einer Mindestbesteuerung und wird nicht zu Lasten des Investmentfonds, sondern direkt von der inländischen depotführenden Stelle des Anlegers belastet. Wie Anleger diese Besteuerung umgehen können, erfahren Sie im aktuellen Asset Standard Report Stiftungsfonds.


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