FondsDISCOUNT.de: Herr Uhlenhut, lassen Sie uns gerne mit einem in der Branche aktuell heiß diskutierten Thema einsteigen: Im kommenden Jahr soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wieder einmal novelliert werden. Was sind die Eckpunkte, die für Investoren, die sich im Bereich Solarkraft engagieren möchten, essenziell sind?


Ulrich Uhlenhut: Grundsätzlich ist das EEG 2021 in seinem aktuellen Entwurf für Investoren eher von Vorteil. Besonders positiv für Großanlagen und damit auch für Wattner ist, dass das derzeitige Ausschreibungssystem bis mindestens 2028 fortgeführt werden soll, mit jährlich deutlich über zwei Gigawatt Solar-Ausschreibungsvolumen. Da jeder Zuschlag zwei Jahre lang gültig ist, können wir mit dem EEG 2021 also bis Ende 2030 Projekte planen und umsetzen.


Darüber hinaus soll die Flächenkulisse für Solar sogar leicht erweitert werden: der vergütungsfähige Korridor längs von Autobahnen oder Schienenwegen soll nun anstelle 110 Metern sogar 200 Meter breit sein. Schön wäre z.B. eine bundesweit einheitliche Öffnung für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen gewesen, aber dazu konnte sich die Politik nicht durchringen. Das kommt vielleicht beim nächsten Mal.


Negativ ist, dass die Sechs-Stunden-Regel mit negativem Preis an der Strombörse, bei der es keine Marktprämie gibt, verschärft werden soll. Anfangs wurde eine ¼-Stunden-Regel diskutiert, die Politik ist jetzt wohl bei einer Ein-Stunden-Regel gelandet und die verlorene Vergütungszeit soll an die 20 Jahre EEG-Laufzeit hinten drangehängt werden. Da Zeiten mit negativen Preisen im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien zunehmen werden, ist mit dieser Einschränkung zu rechnen. Durch die Verschiebung ans Ende der 20 Jahre wäre das aber noch gut kalkulierbar.


Wünschenswert wäre, dass die kommunale Beteiligung zur Steigerung der Akzeptanz von grüner Energie ausgeweitet wird. Im Moment sollen nur Windanlagen an die jeweiligen Gemeinden einen Betrag von 0,2 Cent pro eingespeister kWh leisten dürfen, der über die EEG-Umlage finanziert wird. Für Solar ist das nicht vorgesehen. Es würde aber auch den weiteren Ausbau der Solarenergie deutlich vereinfachen. Wir werden im Rahmen der Entwicklung neuer Projekt oft mit der – berechtigten – Frage von Gemeinden und den Menschen vor Ort konfrontiert: „Und was haben wir davon?“ Ohne gesetzliche Grundlage sind Zahlungen durch uns an die Gemeinde praktisch unmöglich, da man sich Entscheidungen der Gemeinde – richtigerweise – nicht erkaufen darf. Der einzige Trost ist, dass die Politik offenbar einschätzt, dass die Windenergie diese Unterstützung benötigt und die Solarenergie nicht. Aber das ist ein schwacher Trost und auch nicht wirklich fair.


Das EEG 2021 soll übrigens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Da muss sich die Politik langsam beeilen.


Kritiker bemängeln, mit der Gesetzesänderung bremse man den Ausbau der Solarenergie stark aus. Wie beurteilen Sie diesen Einwand?


Kritiker bemängeln die Änderungen des EEG seitdem es das Gesetz gibt. Niemand von denen hat jemals gesagt „Gut, dass das EEG alle zwei Jahre novelliert wird und sich damit immer alle Gegebenheiten anpasst.“ Dabei ist genau das so gut am EEG. Dass der Ausbau der Solarenergie durch diese Änderungen begrenzt wird, ist genau die eine wirklich unspezifische Argumentation, welche es immer wieder gibt und welche rückwirkend gesehen nie zutreffend war. Alles ist doch gut und ausgewogen. Die kleinen Anlagen werden weiterhin mit fixer Vergütung gefördert – das war der Ursprung des EEG – und für die großen Anlagen müssen wir uns um Zuschläge bemühen. Der Ausbau geht unaufhaltsam voran und nun mit zehn Jahren Sicherheit, dass es so weitergeht mit den Ausschreibungen. Und eben durch die Ausschreibungen passt sich die Vergütung für den Großteil des jährlichen Zubaus automatisch dem Marktpreis an. Ich sehe da keine Basis für negative Kritik.


Inwiefern sind von der geplanten Novellierung auch Ihre Projekte betroffen – sowohl die laufenden Vermögensanlagen als auch künftige Produkte?


Das EEG bietet grundsätzlich Bestandsschutz für bereits in Betrieb genommene Solaranlagen. Das gibt es manchmal rückwirkend kleine technische Anforderungen, aber alles gut begründet und umsetzbar. Also keine Auswirkungen auf ältere Kraftwerke. Für zukünftige Vermögensanlagen ergibt sich aus dem EEG 2021 eine große Sicherheit, weil nun klar ist, dass wir noch ca. zehn weitere Jahre Solarkraftwerke mit jeweils 20 Jahre lang gesetzlich garantierter Einspeisevergütung in gleichbleibender Höhe in Betrieb nehmen können. Diese Vergütungsbasis ist die Grundlage für eine sichere Kalkulation unserer Vermögensanlagen, während Assets ohne solche Grundlage ja eher mit mehr oder weniger genauen Abschätzungen an den Start gehen müssen.


Wird die Neuregelung Auswirkungen auf Ihr künftiges Engagement im Bereich Solarenergie haben – oder bewerten Sie das Potenzial für Anleger nach wie vor als attraktiv?


Wattner macht weiter – die Solarenergie wird mit sinkender Vergütung immer mehr akzeptiert und das ist gut. Wie die Renditen für Anleger künftig aussehen, kann man tatsächlich immer erst von den Zuschlägen abhängig machen. Mit spitzem Bleistift müssen wir auf jeden Fall rechnen, die Solarenergie ist keine Branche der Riesenmargen (mehr).


Ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um sich im Solarmarkt zu engagieren?


Aus unserer Sicht ist der Zeitpunkt seit 20 Jahren gut. Wichtig ist doch nur, dass man weiß, was man tut und das dann auch richtig macht. Diesbezüglich sind wir gerne das ausführende Organ für unsere Anleger, die ja typischerweise keine Solarprofis sind.


Aktuell ist die Vermögensanlage SunAsset 10 in die Platzierung gestartet. Mögen Sie uns das Konzept kurz skizzieren, was sind die Highlights?


SunAsset 10 ist die letzte Vermögensanlage, die eine große Anzahl alter erprobter Solarkraftwerke aus den Vorgängerfonds übernimmt. Da Wattner vor Jahren das sehr begehrte Kurzläufermodell bei Solarfonds auf den Markt gebracht hat, müssen wir uns nun zum Ende dieser Fonds auf Seiten des Eigenkapitals um die Anschluss-Finanzierung dieser Kraftwerke kümmern. Dabei hilft Wattner SunAsset 10 und dessen Anleger. Es werden aber auch einige neu errichtete Solarkraftwerke gekauft werden. Wichtig ist, dass ein schönes großes Portfolio entsteht, um jegliche Risiken zu verteilen und ganz besonders wichtig und ein klares Merkmal von Wattner: SunAsset 10 kauft ausschließlich bereits laufende Solarkraftwerke. Es wird kein Cent der Anlegergelder in Projektentwicklung und Errichtung der Solarkraftwerke gesteckt – dass entspräche nicht dem von uns versprochenen Risikoprofil der Vermögensanlage.


Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation:  Inwiefern ist die Solarbranche krisenfest bzw. welchen Beitrag kann die von Ihnen initiierte Vermögensanlage im Portfolio leisten?


Mit Corona müssen wir halt umgehen – wie jeder andere auch. Aber dabei geht es zum Glück in unserer Branche mehr um organisatorische Herausforderungen. Energie wird immer benötigt und umweltfreundliche und dabei sogar sehr billige Energie natürlich erst recht. Und das bieten wir! Es geht also krisenfest weiter und der gesellschaftliche Beitrag der Solarenergie und des SunAsset 10 ist absolut positiv.


Herr Uhlenhut, vielen Dank für diese fundierten Einblicke!


Tipp: Weitere Informationen zum Wattner SunAsset 10 lesen Sie hier auf FondsDISCOUNT.de.


Direkt investieren: Wattner SunAsset 10