Donald Trump, Spitzenreiter im Rennen um die US-Präsidentschaftskandidatur der Republikaner und X-Faktor für die Finanzmärkte, weigert sich seine Steuererklärung zu veröffentlichen. Jeder US-Bürger ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuerdaten Trumps werden derzeit von der US-Steuerbehörde überprüft. Kritiker Trumps argumentieren, der Immobilien-Magnat hätte etwas zu verheimlichen. Nach Abschluss der Überprüfung durch die Steuerbehörden will Trump der Veröffentlichung jedoch nachkommen.

Für im Ausland lebende Staatsbürger der USA ist Trump ein schlechtes Beispiel. Denn auch sie müssen Jahr für Jahr eine Steuererklärung bei der US-Bundesfinanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) abgeben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie außerhalb der USA ihre Einkünfte erzielen. Mit der Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act – kurz: FATCA – wurden die Berichtspflichten nochmals verschärft. Deutschland und viele andere Staaten wollen mit dem Abkommen ein Zeichen gegen Steuerhinterziehung setzen. Demnach müssen Banken außerhalb der USA alle Informationen ihrer Kunden mit US-Staatsbürgerschaft an den US-Fiskus übermitteln. Das geschieht unter anderem mit dem Formular W-8BEN für eine Dokumentation der steuerlichen Ansässigkeit. Damit wird bestätigt, dass ein Anleger nicht in den USA steuerpflichtig ist und die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Wertpapiersachen in Anspruch nehmen darf. Deutsche Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Konto- und Depotinhaber mit bestimmten Indizien, die auf eine mögliche US-Steuerpflicht hinweisen, zu prüfen.

Die US-Steuerpflicht geht automatisch mit der Staatsbürgerschaft einher. Zu den Erklärungspflichten zählen die individuelle Einkommenssteuererklärung sowie der Bericht über im Ausland befindliche Bankkonten (FBAR). Bei der individuellen Erklärung muss bis zum 15. Juni des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Darin enthalten ist das gesamte in einem Kalenderjahr erzielte Einkommen eines Anlegers auf der ganzen Welt. Das macht auch Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft grundsätzlich in den USA steuerpflichtig. Der FBAR-Bericht ist bis zum 30. Juni fällig und enthält alle Angaben zu im Ausland befindlichen Bankkonten und Depots, wenn mindestens an einem Kalendertag im Jahr die Summe der Vermögenswerte von allen Konten den Betrag von 10.000 US-Dollar überschreitet, berichtet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars.

So vermeiden Sie hohe Strafzahlungen
Anleger, die sich vor den US-Behörden verstecken und der Auskunftspflicht nicht nachkommen, drohen im schlimmsten Fall hohe Strafzahlungen, die bis zu 50 Prozent des Wertes des zu versteuernden Finanzkontos betragen können.

Wer die Auskunftspflicht in den letzten Jahren vernachlässigt hat, braucht jedoch jetzt nicht in Panik zu verfallen. Die IRS bietet derzeit noch einen Dienst an, der bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vollständige Straffreiheit gewährt. Im Ausland lebende US-Staatsbürger können die „Streamlined Foreign Offshore Procedures“ in Anspruch nehmen. Wie lange dieser Dienst jedoch noch angeboten wird, ist unklar. Wirtschaftsprüfer raten deshalb, eine gegebenenfalls fällige Nacherklärung zügig einzureichen.