Fondsgesellschaften wie etwa der britische Vermögensverwalter M&G haben auf die Brexit-Verhandlungen bereits reagiert und Maßnahmen ergriffen, um ihre in Großbritannien ansässigen bzw. auf britische Pfund lautenden OEIC-Fonds („„Open Ended Investment Company“ ) auf die in Westeuropa üblichen Luxemburger „SICAV“-Fonds („Société d’Investissement à capital variable“) zu übertragen.  Auch bei Threadneedle hat man sich auf den Brexit vorbereitet, denn: „Wenn das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt, gehen wir davon aus, dass die im Vereinigten Königreich domizilierten OEIC-Fonds ihren OGAW-Status („Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“) verlieren werden. Soweit wir wissen, gibt es derzeit keine Einschränkungen dafür, dass Anleger aus der EU und aus Drittländern weiterhin in einem OEIC-Fonds investiert bleiben. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass OEIC-Fonds auch während einer gegebenenfalls geltenden Übergangsfrist OGAW-konform bleiben werden, sodass den Anlegern mehr Zeit eingeräumt wird, ihre Optionen zu prüfen“, heißt es auf der Unternehmenswebseite.


Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat der Fondsverband BVI häufige Fragen rund um den Brexit und dessen Folgen für Fondsanleger zusammengetragen. Wir fassen das Wichtigste in Kürze zusammen:


Was bedeutet der Brexit für Neuanleger von britischen Fonds, die zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind?


Bei Neuanlagen seien im Fondsvertrieb britischer Fonds künftig Änderungen möglich, je nach Ausgang der Austrittsverhandlungen, schreibt der BVI. Dies hänge konkret vom rechtlichen Status ab, den Großbritannien aushandeln wird. Bleibe Großbritannien Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), seien keine Änderungen zu erwarten. Aber:  „Als ‚Drittstaat‘ wie die USA müssten UK-Fonds ein aufwändiges Anzeigeverfahren bei der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin durchlaufen. Auch individuelle Lösungen seien denkbar“, so der Verband. Für Altanleger von in GB aufgelegten Fonds ergeben sich nach Einschätzung des BVI übrigens keine Änderungen.


Wieviele Fonds sind überhaupt betroffen?


In Großbritannien domizilierte Fonds spielen laut BVI in Deutschland derzeit nur eine geringe Rolle. So stammen nur 212 der rund 10.700 EU-(Teil-)Fonds aus Großbritannien. Der Fondsverband erwartet daher auch keine „Wettbewerbsvorteile“ für die deutsche Fondsbranche, wenn die GB-Fonds wegfallen. Außerdem, so die Experten, könnten britische Anbieter auch Niederlassungen in der EU nutzen oder gründen und dann ihre Produkte künftig mit einem „EU-Pass“ verkaufen.


Sind steuerliche Auswirkungen zu erwarten?


Antwort des BVI: Nein – weder Alt- noch Neuanlegern drohen steuerliche Änderungen.


Spezialfall Immobilienfonds: Welche Auswirkungen sind hier zu erwarten?


Rund 8,4 Milliarden Euro der offenen Immobilienfonds sind nach Angaben des BVI per Ende September 2018 in Großbritannien investiert. Dies entspreche rund zwölf Prozent des Immobilienvermögens aller Immobilienfonds. Als Reaktion auf das Brexit-Votum mussten 2016 mehrere große britische Immobilienfonds schließen. Deutsche Immobilienfonds seien allerdings nicht gefährdet, so der BVI. Zum einen würden die Immobilien in den britischen Fonds mit schwankungsanfälligen Marktwerten bewertet, während die Immobilien in den deutschen Immobilienfonds mit der konservativen Ertragswertmethode bewertet werden. Zudem seien britische Immobilienfonds mehrheitlich in britischen Gewerbeimmobilien investiert, so dass entsprechend ein Großteil des Fondsvermögens von den Abwertungen betroffen sei. Der Anteil britischer Immobilien in den heimischen Fonds sei dagegen vergleichsweise gering. Deutsche Immobilienfonds seien zudem durch die 2013 eingeführten gesetzliche Mindesthalte- und Kündigungsfristen vor plötzlichen Anteilsrückgaben der Anleger geschützt.


Tipp: Bei individuellen Fragen zu konkreten Fonds bzw. den möglichen Auswirkungen des wie auch immer gearteten Brexits, stehen auch die jeweiligen Fondsgesellschaften für Auskünfte bereit.