Vorab: Welche ETF-Varianten gibt es?
Bei ETFs werden grundsätzlich zwei Varianten unterschieden: Manche Produkte sind „replizierend“, andere hingegen „synthetisch“. Bei der synthetischen Variante, die auch als indirekte Replikation bezeichnet wird, erfolgt die Indexnachbildung über ein Tauschgeschäft. Der ETF schließt hierbei einen Vertrag mit einem Finanzinstitut ab, welches dem ETF gegen Gebühr die Indexrendite liefert. Solche synthetischen ETFs, auch Swap-ETFs genannt, sind besonders kostengünstig und bieten Zugang zu Nischenmärkten oder zum Beispiel Rohstoff-Indizes. Allerdings sollten Anleger auch das sogenannte Kontrahenten-Risiko bedenken – denn der Partner, der das Tauschgeschäft abwickelt, könnte pleitegehen. Zudem ist es bei synthetischen ETFs nicht ungewöhnlich, dass unter dem Etikett „Dax“ tatsächlich beispielsweise japanische Small Caps abgebildet werden.

Trend zu physisch replizierenden ETFs: ComStage stellt ihr Angebot um
Zwar sind synthetische ETFs hinsichtlich Performance nicht von physisch replizierenden ETFs zu unterscheiden, dennoch zeichnet sich ein Trend hin zu den „echten“ ETFs ab: Immer mehr Investoren wollen die physisch replizierenden Produkte, in denen auch tatsächlich drin ist, was draufsteht. Die Deutsche-Bank-Tochter x-trackers etwa stellte bereits vor etwa drei Jahren ihre 18 großen Aktien-ETFs auf die replizierende Konstruktion um, die ETF-Linie von BlackRock, iShares, arbeitet dagegen schon seit jeher nur mit echten ETFs. Nun reagiert auch ComStage und ändert bei insgesamt 30 ETFs die Indexabbildung auf physisch replizierend. Die Aktien-Zusammensetzung im Index wird sich dann nahezu 1:1 im ETF widerspiegeln.

Was ändert sich noch?
In diesem Zuge soll auch die Ertragsverwendung von thesaurierend auf ausschüttend umgestellt werden. Anleger dürfen also einmal pro Jahr eine Ausschüttung erwarten. Damit geht ComStage auf die vermehrte Nachfrage nach ausschüttenden ETFs ein und reagiert bereits auf die Investmentsteuerreform im nächsten Jahr. Denn diese Erträge unterliegen dann ab dem 1. Januar 2018 der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern. Zusätzlich wird auch die Namensgebung vereinfacht: Aus Gründen der Lesbarkeit werden die Zusätze TRN, TT oder zum Beispiel GR, welche die Berechnungsmethode des Index beschreiben, gestrichen. Die Abkürzung fällt dabei nur im ETF-Namen weg, es kommt nicht zu einem Indexwechsel.

Müssen ETF-Investoren aktiv werden?
Nein, wer einen der unten aufgeführten 30 ETFs im Depot hat, muss nichts weiter veranlassen, die beschriebenen Änderungen erfolgen automatisch. Die bisherigen Verwaltungsgebühren bleiben übrigens gleich, auch die den ETFs zugrunde liegenden Indizes bleiben von den Änderungen unberührt.Handelsbeschränkungen gibt es nicht. Übrigens: Die erste Ausschüttung der ordentlichen Erträge soll nach Ende des Geschäftsjahres voraussichtlich Mitte/Ende August 2017 erfolgen.