Änderung bei TAN-Verfahren


Ende des Jahres wird das iTAN-Verfahren eingestellt. Bis dahin müssen Anleger auf das photoTAN-Verfahren oder das SMS-TAN-Verfahren umgestiegen sein. Bereits jetzt werden neue Konten standardmäßig mit dem photoTAN-Verfahren eröffnet.


Alternativ können Anleger auch mTANs nutzen (kostenpflichtig mit 9 ct pro SMS, außer Wertpapieraufträge.) Die Registrierung für das mTAN-Verfahren nehmen Anleger online oder telefonisch über die Kundenbetreuung der comdirect vor (Tel.: 04106-7082500).


Hier für photoTAN registrieren



Orders zu Lasten Fremdwährungskonten


Orders, welche Anleger über die Auslandsordermaske aufgeben, können ab jetzt über ein mit dem gewählten Börsenplatz korrespondierenden Fremdwährungskonto abgerechnet werden. Die Sammelorderfunktion (Order über eine Gruppe von Kunden) bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Die Auswahl des Fremdwährungskontos wird innerhalb der Orderfunktion angeboten, sofern Anleger über ein entsprechendes Fremdwährungskonto verfügen.



Besteuerung unbarer Kapitalmaßnahmen


Aufgrund einer gesetzlichen Regelung beim Einkommensteuergesetz (§44 EStG Abs. 1 Satz 7 ff.) werden künftig keine Steuerbelastungen auf Sachwertleistungen auf den Kundenkonten mehr vorgenommen, sofern das Guthaben bzw. der Kontokorrentkredit nicht zur Deckung der Steuerschuld ausreicht. Stattdessen wird es eine Meldung an das Finanzamt geben (voraussichtlich im Februar des Folgejahres). Anleger haben daraufhin den Vorgang mit der Behörde zu klären. Von dieser Regelung sind unbare Kapitalmaßnahmen wie beispielsweise Spin-off, Stockdividenden aber auch entgeltliche Depotüberträge betroffen. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden betroffene Umsätze zunächst auf den Kundenkonten gebucht und am Folgetag wieder storniert. Anleger erhalten darüber einen Steuerbeleg mit entsprechendem Hinweis auf die Finanzamtsmeldung. Für die automatische Prüfung des Guthabens auf dem Kundenkonto wird auf den Endsaldo des Vortags der Buchung abgestellt. Untertägige Buchungen am Tag der Belastung und weiteres Kundenvermögen auf anderen Konten/Kundenverbindungen werden nicht berücksichtigt. Teilbeträge auf vorhandenem Guthaben werden nicht gebucht, sofern nicht der ganze Steuerbetrag belastet werden kann.