Realisiert wurde die Beteiligung an den ersten fünf Zielfonds. Damit konnte sich HTB an Immobilien wie dem Maritim Hotel in Köln beteiligen. Anleger profitieren mit dem Zweitmarktfonds von einem breitgestreuten Portfolio verschiedener Immobilienbeteiligungen. Seit 2006 konnte HTB fünf Immobilienzweitmarktfonds platzieren. Zudem, so die Gesellschaft, habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Anfang November die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erteilt. „Wir freuen uns, nach der bereits im September letzten Jahres erfolgten Registrierung, nunmehr den nächsten Schritt der Voll-Lizenzierung erfolgreich umgesetzt zu haben“, erläutert HTB-Geschäftsführer Jörg Busboom. „Die HTB wird ausschließlich regulierte Produkte nach KAGB anbieten. Wir begrüßen ausdrücklich den verbesserten Anlegerschutz und die neue Transparenz der Kapitalanlagen, welche das KAGB mit sich bringt.“ In Kürze soll der erste Publikums-Fonds aus der Produktreihe mit Strategischen Handelsimmobilien an den Start gehen.

Die Mindestbeteiligung für das Beteiligungsangebot HTB 6. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio liegt bei 5.000 Euro. Prognostiziert werden Ausschüttungen von rund 158 Prozent bei zehn Jahren geplanter Laufzeit.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.