Blockheizkraftwerke nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und bieten den Vorteil, dass die Abwärme der Stromerzeugung direkt vor Ort genutzt werden kann. Damit gewinnt diese effiziente Technologie vor allem im wohnwirtschaftlichen Bereich zunehmend an Bedeutung. Das in Hamburg ansässige Emissionshaus Luana Capital ist bereits mit dem zweiten Beteiligungsangebot in diesem Nischenmarkt aktiv. Ziel ist der Aufbau eines diversifizierten Portfolios aus mehreren Blockheizkraftwerken. Wie die Fondsgesellschaft mitteilt, wurde im Juni diesen Jahres der erste Standort übernommen, an dem die Energiegewinnung über ein Kraft-Wärme-Kopplungs-Konzept mit einer elektrischen BHKW-Leistung von 50 kW (thermisch 100 kW) erfolgt. Damit können im Hamburger Umland 69 Wohneinheiten mit Strom und Wärme versorgt werden. Die Anlage wird vom Anbieter wie geplant operativ betrieben. Dies bedingt, dass die Fondskonzeption nicht dem Kapitalanlagengesetz unterliegt und keine zusätzlichen Kosten anfallen. Im Juli wurden nun drei weitere BHKW-Projekte in den Fonds übernommen. Diese stammen ebenfalls aus dem wohnwirtschaftlichen Bereich. „Neben der Billigung der BaFin im Rahmen der Prospekterstellung des Fonds, ist der Start der eigentlichen Investitionstätigkeit immer für alle Beteiligten ein ganz besonderer Moment; gerade auch für die Anleger, die ihr Geld natürlich investiert sehen wollen“, erklärt Luana-Geschäftsführer Marc Banasiak. „Wir freuen uns insofern über die Entwicklung des Fonds von der reinen Einwerbe- zur Investitions- und damit hin zur operativen Phase.“

Luana-Fonds nicht vom neuen EEG betroffen
Ein weiterer Vorteil für Investoren ist die Unabhängigkeit von EEG-Subventionen. Denn weder auf die vier übernommenen noch auf die folgenden BHKW-Projekte hat das ab August gültige neue EEG Einfluss. Im Rahmen der Konzeption des ausschließlich auf Energieeffizienz ausgelegten Fonds sei es von Anfang an das Ziel gewesen, dass diese Beteiligung ohne EEG-Subventionen auskommt und sich vor allem an Marktpreisen orientiert. Insofern bleibe sie von den neuen Regelungen der EEG-Umlage auf den Stromeigenverbrauch völlig unberührt, teilt die Gesellschaft mit. Dies stelle einen besonderen Sicherheitsaspekt für den Anleger dar.

Auszug der wesentlichen Risiken.
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.