Die türkische Wirtschaft wächst und wächst: 2012 stieg das Bruttoinlandsprodukt laut IWF um knapp drei Prozent, in den kommenden Jahren werden Wachstumsraten um die vier Prozent prognostiziert. Dieser kontinuierliche Aufwärtstrend wird nicht zuletzt durch das Kapital ausländischer Investoren ermöglicht. Allein im Jahr 2011 flossen knapp 16 Milliarden US-Dollar in das ehemals ländlich geprägte, eher ärmliche Land am Bosporus. „Aufgrund der makroökonomischen Indikatoren ist die Türkei für Investoren ein hochinteressanter Standort: Das Land verfügt über eine junge, gut ausgebildete Bevölkerung und ein durch Binnennachfrage getriebenes Wirtschaftswachstum“, schwärmt Axel Stiehler, Geschäftsführer bei Aquila Capital.
Doch trotz aller Euphorie: „Wir stoßen immer wieder auf Sorge, was das Rechtssystem der Türkei angeht. Dabei genießen ausländische Investoren dort umfassenden Rechtsschutz“, erklärt Kemal Kafadar von der Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung der Türkei (ISPAT). Mit anderen Worten: Noch assoziieren zahlreiche potenzielle Investoren eher Unsicherheit und Instabilität mit der Türkei und verzichten deshalb auf finanzielle Engagements. Kemal Kafadar, der im Auftrag des türkischen Ministerpräsidiums um ausländische Investoren wirbt, hält dagegen: „Die türkische Regierung weiß, wie wichtig ausländisches Kapital für das weitere Wirtschaftswachstum des Landes ist, um beispielsweise die Infrastruktur weiter auszubauen. Sie hat daher für alle interessierten Kapitalgeber ein solides Investitionsumfeld geschaffen.“

Vorbild: Das europäische Rechtssystem
Denn die Türkei orientiert sich traditionell stark an Europa, beispielsweise wurden ganze Rechtssysteme – etwa das Handelsrecht – aus Ländern wie Deutschland, Italien und der Schweiz übernommen. Die Anlehnung an europäische Institutionen wird seit der Perspektive auf einen EU-Beitritt nochmals verstärkt. Diese klare Orientierung an Europa bedeutet für Investoren einen hohen Investitionsschutz. So regelt seit 1962 das Investitionsschutzabkommen „Bilateral Investment Treaties“ (BIT) u.a. den freien Kapital- und Ertragstransfer, Eigentumsschutz, angemessene Entschädigung im Falle einer Enteignung sowie ein Schiedsverfahren, das im Falle von Streitigkeiten zwischen ausländischem Investor und dem Gaststaat geführt werden kann. Zudem sind ausländische Investoren seit 2003 durch das Foreign Direct Investment Law geschützt. Das Gesetz stellt Anleger aus dem Ausland mit inländischen Investoren gleich.

Im Jahr 2012 wurde das Handelsrecht erneut nach deutscher Vorlage reformiert. Damit sollen die Rechte von ausländischen Investoren weiter gestärkt werden. „Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung können wir auf eine praxisbewährte Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland blicken“, betont Aquila-Geschäftsführer Axel Stiehler. Denn mit rund 4.700 Firmen führen deutsche Unternehmen die Liste der ausländischen Investoren im Land an, im Jahr 2011 stieg das bilaterale Handelsvolumen um 27,3 Prozent auf 36,9 Milliarden US-Dollar. Damit ist und bleibt Deutschland vorerst wichtigster Handelspartner der Türkei.

Bundesregierung sichert Aquila-Anleger zusätzlich ab
Neben dem bilateralen Investitionsschutzabkommen, dem europäisch geprägten Rechtssystem und dem Foreign Direct Investment Law gewährt die Bundesregierung einen zusätzlichen Rechtsschutz für deutsche Investoren: Anfang dieses Jahres wurde für den Aquila Hydropower INVEST IV eine sogenannten Investitionsgarantie ausgesprochen, diese sichert finanzielle Engagements im Ausland gegen politische Risiken ab. „Wir sind stolz, dass wir für unsere Investitionen für den Aquila HydropowerINVEST IV solch eine Investitionsgarantie erhalten haben“, erläutert Stiehler. So hätten Investoren die Möglichkeit, an einem nachhaltigen Asset in einem attraktiven volkswirtschaftlichen Umfeld zu partizipieren – ohne politische Risiken einzugehen, betont der Aquila-Chef.

Bei der hier dargestellten Beteiligung handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Aufforderung zur Beteiligung an dem hier erwähnten Geschlossenen Fonds.