Wie funktioniert ein Alternativer Investmentfonds (AIF)

Alternative Investmentfonds als Kapitalanlage

Alternative Investmentfonds (AIF) sind nicht-börsenabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in (Groß-)Projekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren. Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen (Private Equity). Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks.

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Wie funktioniert ein AIF?

AIF werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) angeboten. Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Unternehmen müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, um von der als KVG BaFin zugelassen zu werden. Das Vermögen wird nicht in verbriefte Werte, sondern in reale Vermögensgegenstände investiert.

Die Mindestzeichnungssumme wird vom Initiator vorgegeben und liegt meist bei 5.000 bis 25.000 Euro zzgl. des branchenüblichen Agios. Diese „Gebühr“ beträgt in der Regel fünf Prozent der Zeichnungssumme.

Innerhalb eines bestimmen Zeitraumes sammelt der Vertrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft das für die Realisierung des Projekts erforderliche Kapital ein. Das gesamte Kapitalvolumen setzt sich aus Eigenkapital – also den Einlagen der privaten Anleger – und einem Fremdkapitalanteil zusammen. Viele AIF verzichten jedoch auf eine Bankenfinanzierung und sind als reine Eigenkapitalbeteiligungen konzipiert. Nachdem das geplante Platzierungsvolumen erreicht wurde, können keine neuen Anleger mehr einsteigen. Der Anleger ist für die im Prospekt vorgesehene Laufzeit an seine Beteiligung gebunden. Anteile, die vor Ablauf der abgegeben werden sollen, können nur über den so genannten Zweitmarkt, über Zweitmarktplattformen veräußert werden. Die Fondslaufzeit kann je nach Segment und Konzeption zwischen ca. vier Jahren und rund 30 Jahren betragen.

Auszahlungen

Alternative Investmentfonds zählen nicht zu den standardisierten Wertpapieren. Im Gegensatz zu einem festen Zinssatz werden vom Emittenten bestimmte Prognoseerwartungen für die geplante Laufzeit der Beteiligung angegeben. Die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen, die Mindestzeichnungssumme sowie Angaben zum konkreten Investitionsobjekt, zum Standort und zur geplanten Investitionsquote sowie zu Chancen und Risiken der Beteiligung sind im Emissionsprospekt angegeben. Dieses Dokument muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Vertriebsstart freigegeben werden. [Bafin-Lizenz von FondsDISCOUNT.de]

So zeichnen Sie Beteiligungen

Chancen von AIF

AIF bieten die Chance, mittelbar am unternehmerischen Erfolg sowie an der der meist zum Ende der Laufzeit vorgesehenen Veräußerung des jeweiligen Anlageobjektes zu partizipieren und von den erwirtschafteten Gewinnen zu profitieren. Die Auszahlungs- bzw. Renditeerwartungen sind im Emissionsprospekt ausgewiesen.

Der Preis von Sachwerten bleibt in der Regel stabil oder steigt. Sachwertinvestitionen bieten somit die Chance, Erträge oberhalb des durchschnittlichen Zinsniveaus und der Inflationsrate zu erwirtschaften und sich vor inflationsbedingter Vermögensminderung zu schützen.

Risiken von AIF

AIF sind keine festverzinslichen Kapitalanlagen. Es besteht das Risiko, dass die Prognosen nicht eintreffen. Das kann zu einem Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, zum Beispiel bei der Insolvenz der KVG. Anleger sollten nur dann Anteile an einer Beteiligung erwerben, wenn sie in der Lage sind, das Risiko eines Totalverlustes ihrer Kapitalanlage zu tragen.

Eingeschränkte Verfügbarkeit

Anleger können ihre Anteile in der Regel nicht zurückgeben. Eine Kündigung ist meist nur in Ausnahmefällen möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Beteiligungen an einen Dritten zu übertragen. Gegebenenfalls ist mangels Nachfrage eine Veräußerung der Anteile nicht oder nur zeitlich verzögert möglich. Zudem kann es Abschläge der Kaufpreishöhe im Vergleich zum ursprünglich eingesetzten Kapital geben.

Haftung und Verlust

Der Anleger haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern in Höher seiner übernommenen Haftsumme. Nach Einzahlung seiner Pflichteinlage ist die persönliche Haftung des Anlegers ist ausgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass der Anleger erhaltene Auszahlungen wieder an das Investmentvermögen zurückzahlen muss. Dies ist insbesondere im Insolvenzfall des Investmentvermögens möglich. Sobald der Anleger die vertragsgemäße Einlage gegenüber dem geschlossenen Investmentvermögen erbracht hat, kann er nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden, da eine sogenannte Nachschusspflicht per Gesetz ausgeschlossen ist.

Als weitere Risiken werden in den Prospekten – je nach konkretem Anlagegegenstand – beispielsweise auf mögliche Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren, Währungsschwankungen, verlängerte Darlehenslaufzeiten, ein geringeres Kapitalvolumen als prospektiert, eine verzögerte Einwerbung des Eigenkapitals und auf ein generelles Liquiditätsrisiko hingewiesen.

Anlagesegmente von AIF

Über eine Beteiligung können Anleger in verschiedenste Bereiche und Anlageobjekte regional als auch weltweit investieren. Daher dienen Alternative Investmentfonds (AIF) auch oft zur Diversifizierung des eigenen Anlagenportfolios und sollen Erträge unabhängig vom Börsengeschehen erzielen. AIF dienen oftmals zur Finanzierung von Großprojekten mit guten Wertsteigerungsaussichten. Dieser Form der Kapitalanlage wird daher auch eine gewisse Innovationskraft zugesprochen.

Klassische Anlagesegmente sind echte Sachwerte wie Immobilien im In- und Ausland. AIF bieten die Chance, mittelbar an der Vermietung bzw. der Veräußerung des Objektes nach Ablauf der Laufzeit zu partizipieren. Das Kapital ist jedoch für die vorgesehene Laufzeit fest gebunden. Neben der Investition in Wohn- oder Gewerbeimmobilien konzentrieren sich bestimmte Beteiligungen auf die Finanzierung von Projektentwicklungen von Immobilien und greifen eine längere Wertschöpfungskette ab.

Auch Schiffsbeteiligungen zählen zu den traditionellen Anlagesegmenten. Sie haben in der Regel vergleichsweise lange Laufzeiten, ermöglichen den Anlegern jedoch, während der gesamten Betriebsphase an den Einnahmen eines oder mehrerer Schiffe sowie am abschließenden Veräußerungserlös teilzuhaben. Ähnlich funktionieren Flugzeugfonds. Die Emissionshäuser geben hierbei Maschinen in Auftrag und verleasen diese langfristig an eine Fluggesellschaft.

Etwas weniger „greifbar“, aber ebenfalls etabliert sind Segmente wie etwa Private Equity-Fonds. Damit wird eine spezielle Firmenfinanzierung bezeichnet, bei der private Kapitalgeber ausgewählte Unternehmen mit Eigenkapital ausstatten und im Gegenzug über die Fondsgesellschaft von der weiteren Entwicklung oder der erfolgreichen Absetzung von Produkten profitieren. Zahlreiche Private Equity-Fonds sind als Portfolio- oder Dachfonds konzipiert. Investiert wird dabei in mehrere Unternehmen aus verschiedenen Branchen oder Regionen oder aber in verschiedene Zielfonds. Dadurch soll die Risikodiversifikation erhöht werden.

Mit der Investition in Umweltfonds lassen sich ökologische und ökonomische Aspekte verbinden. Auf dem Markt sind Investments in den Bereichen Wasser, Windkraft, regenerative Energien und anderen Anlageklassen, die im Zusammenhang mit Umwelttechnologien stehen.

Rechtliche Grundlagen von AIF

Nach dem KAGB müssen Alternative Investmentfonds in der Rechtsform der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft (glnvKG) oder der geschlossenen Investmentaktiengesellschaft (glnvAG) aufgelegt werden. Alle anderen Gesellschaftsformen sind per Gesetz ausgeschlossen.

Die Investmentgesellschaft übernimmt die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, holt die Erlaubnis von der BaFin ein und kontrolliert das Investment. Sie erwirbt mit dem eingesammelten Anlegerkapital Vermögensgegenstände, sie kann dazu aber auch auf Fremdkapital zurückgreifen. Als Fremdkapital werden zusätzlich aufgenommene Bankdarlehen bezeichnet.

In der ersten von drei Phasen, der Platzierungsphase, können die Anleger der Gesellschaft beitreten, indem sie eine Mindestbeteiligungssumme aufbringen. Die Dauer dieser Phase hängt vom Investitionsvolumen, der Attraktivität der AIF-Struktur und dem Vertriebserfolg ab und kann sechs bis 18 Monate betragen. Sobald die gewünschte Investitionssumme erreicht wurde, wird das Investmentvermögen geschlossen und die Vermögensgegenstände werden erworben.

Nach dem Erwerb der Vermögensgegenstände erfolgt die Bewirtschaftungsphase, zum Beispiel die Erzielung von Mieteinnahmen aus Immobilienbeteiligungen. Durchschnittlich dauert die Bewirtschaftungsphase zehn bis 15 Jahre.

Im Anschluss an diese Phase werden die Vermögensgegenstände veräußert. Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller Verbindlichkeiten an die Anleger verteilt. Die Investmentgesellschaft wird im Anschluss liquidiert.

AIF müssen ihre Investitionen in der Regel nach dem Grundsatz der Risikomischung tätigen. Sie müssen in insgesamt drei Sachwerte investieren. Die Höhe des Fremdkapitals darf 60 Prozent des Marktwertes der Vermögensgegenstände nicht überschreiten.

Die Anlagebedingungen müssen den Anlegern in schriftlicher von der BaFin genehmigter Form zur Verfügung gestellt werden. Darin sind die Anlagegrundsätze und-grenzen enthalten, die definieren, welche Vermögensgegenstände in welchem Umfang erworben werden. Sogenannte Blind-Pools sind ausgeschlossen. Auch die Kosten, der Ausgabepreis der Anteile und die Art der Ausschüttung müssen in den Bedingungen enthalten sein. Neben den Anlagebedingungen sind die Veröffentlichungen des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen (wAI), des Gesellschaftsvertrages und des Jahresberichts gesetzlich vorgeschrieben.

Beteiligungen am Zweitmarkt handeln

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Auftragserteilung

Wenn Sie über unsere Suche Ihre Beteiligung gefunden haben, für die Sie einen Auftrag erteilen möchten, klicken Sie je nach Bedarf entweder auf das Symbol „Kauf“ oder „Verkauf“, worauf sich eine Auftragsmaske öffnet. In dieser Maske können Sie die Daten für den Kauf bzw. den Verkauf eines Anteils eingeben. Ihre Kontaktdaten sowie den Namen der Beteiligung mit der entsprechenden Währung werden automatisch übernommen. Die Nominalbeteiligung als auch das Auftragslimit ergänzen Sie bitte individuell:

  • Nominalbeteiligung: Beim Verkauf entspricht die Nominalbeteiligung der Zeichnungssumme, die ursprünglich in die Gesellschaft investiert wurde (siehe Beitrittserklärung). Bitte tragen Sie den genauen Betrag der Nominalbeteiligung inklusive zweier Nachkommastellen ein. Wenn Sie nur einen Teil der Gesamtbeteiligung veräußern möchten, geben Sie einfach den gewünschten Betrag ein. Beim Kauf entspricht die Nominalbeteiligung der gewünschten Kaufsumme.
  • Auftragslimit: Das Auftragslimit in Prozent bezieht sich auf die zuvor angegebene Nominalbeteiligung. Beim Verkauf legen Sie mit dem Auftragslimit fest, zu welchem Mindestpreis die Nominalbeteiligung zum Verkauf gestellt werden soll. Beim Kauf legen Sie damit den Höchstpreis fest, zu dem die Nominalbeteiligung gekauft werden soll. Es kann nur in Schritten von 0,5 Prozentpunkten variiert werden.

Wenn Sie alle Daten angegeben haben, klicken Sie bitte auf „Unterlagen erstellen“. Der Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag wird automatisch als PDF generiert und Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte senden Sie diesen Auftrag unterzeichnet im Original an FondsDISCOUNT.de.

Den „Makler- und Geschäftsbesorgungsauftrag“ können Sie auch telefonisch unter 030 2757764-00 anfordern oder hier downloaden.

Handelsabwicklung

Zusammen mit unserem renommierten Partner, Fondsbörse Deutschland, führen wir Ihren Auftrag im Rahmen eines Bietverfahrens aus. Bis 14 Uhr werden die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten gesammelt. Ziel ist der bestmögliche Ausgleich der Interessen von Käufer und Verkäufer. Vorrang haben das höchste Kaufgebot und das niedrigste Verkaufsangebot. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseingangs. Jeder zum Verkauf stehenden Beteiligung werden – soweit vorhanden – ausführbare Kaufofferten zugeordnet. Der Preis ergibt sich aus dem Mittel der beiden höchsten Kaufpreise. Ist nur eine Kaufofferte vorhanden, ist der Kaufpreis das Mittel aus dem Mindestverkaufs- und Höchstkaufpreis.

Kosten

Ist der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto eingegangen, wird eine Ausfertigung des Kauf- und Übertragungsvertrages an die Gesellschaft bzw. den Treuhänder zwecks Umschreibung der Beteiligung zugesendet. Sobald dies erfolgt ist, wird dem Verkäufer der Kaufpreis abzüglich Provision, Treuhand- und ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten und fremde Kosten ausgezahlt. Damit ist der Handel abgeschlossen. In der Regel kann der Kaufpreis innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Vermittlung ausgezahlt werden.