Der Bundesstaat Alaska ist nicht nur reich an Rohstoffen, sondern belohnt darüber hinaus Gesellschaften, die die Exploration von Öl und Erdgas vorantreiben. Dies macht Investitionen in diesen Bereich attraktiv. Als das Emissionshaus Energy Capital Invest im Jahr 2008 gegründet wurde, war daher klar, sich auf diesen lukrativen Bereich zu spezialisieren. Genau 20 Beteiligungen wurden inzwischen aufgelegt bzw. platziert – für einen noch „jungen“ Initiator eine stattliche Anzahl. Alle ECI-Projekte konzentrieren sich auf die Fördergebiete Kitchen Lights Unit bzw. Cook Inlet und nutzen die Förderzuschüsse als Sicherheitsmerkmal. Dass dieses Konzept aufgeht, belegen die nun veröffentlichten Zahlen: Wie das Emissionshaus mitteilte, schütten sieben ECI-Beteiligungen nun rund 18 Millionen Euro an die investierten Anleger aus. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Fonds IX, XI, XIII, XIV, XVI, XVII KG sowie die erste Namensschuldverschreibung der Gesellschaft. Damit habe das Unternehmen in diesem Jahr insgesamt mehr als 100 Millionen Euro an seine Anleger ausgezahlt, alle Projekte verliefen prospektgemäß, heißt es in einem Schreiben. Aktuell in Platzierung befindet sich die ECI Öl- und Gas-Namensschuldverschreibung 2. Wie bereits bei den Vorgängerprojekten konzentrieren sich die Aktivitäten auf die beiden Fördergebiete im Süden Alaskas, als Produktmantel wurde erneut ein festverzinstes Anleihenkonzept gewählt. Die Ausgabe erfolgt in zwei Tranchen mit unterschiedlichen Anlage- und Ausschüttungsstrategien.

Bitte beachten Sie: Vermögensanlagen wie Namensschuldverschreibungen sind ebenso wie Geschlossene Fonds mit bestimmten Risiken verbunden.
  • Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Dadurch können geplante Auszahlungen geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Die investierten Anlegergelder unterliegen weder einer staatlichen Kontrolle, noch besteht eine sonstige Einlagensicherung.
  • Vermögensanlagen sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar, die vorzeitige Veräußerung ist nur eingeschränkt möglich.
  • Anleger tragen das Risiko der Insolvenz des Emittenten. Die gesamte Vermögenseinlage haftet nachrangig nach dem sonstigen Eigenkapital, insbesondere nach dem Grundkapital, für Verbindlichkeiten der Emittentin.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagekapitals und bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers.


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